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Streit um Überlinger Flugzeugunglück

Das Landgericht Konstanz prüft die Haftung für das Flugzeugunglück von Überlingen. Eine Passagiermaschine der Bashkirian Airlines und eine Frachtmaschine der DHL waren über dem Bodensee zusammengestoßen und abgestürzt.

Beim Absturz im Juli 2002 kamen 71 Menschen ums Leben, darunter 52 Kinder und Jugendliche aus der russischen Teilrepublik Baschkirien auf dem Weg in den Spanien-Urlaub.

Die klagende staatliche Fluggesellschaft Bashkirian Airlines fordert laut ORF von der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Flugsicherung 2,6 Mio. Euro Schadenersatz für ihr Flugzeug und wollte sich am Donnerstag auf einen vom Gericht angeregten Vergleichsweg nicht einlassen.

Experten zufolge tragen sowohl die schweizerische Flugsicherung Skyguide als auch die Piloten der Bashkirian Airlines eine Teilschuld am Unglück.

Das Gericht muss klären, inwieweit die Bundesrepublik für die Fehler der Skyguide mitverantwortlich ist.

Skyguide übt auch die Flugsicherung im süddeutschen Luftraum aus, weil damit der Luftverkehr am grenznahen Flughafen Zürich einfacher geregelt werden kann. Für diese Tätigkeit der Skyguide bestand aber keine staatsvertragliche Grundlage mit der Schweiz.

Es ist deshalb unklar, ob die Skyguide im Auftrag und unter Verantwortung Deutschlands oder der Schweiz gehandelt hat.

Nach Ansicht der klagenden Airline kam es zu der Katastrophe, weil die Fluglotsen der Skyguide personell überlastet und unterbesetzt waren und die technische Ausrüstung erhebliche Mängel aufwies.

Die Frage, wer letztlich die Schuld an dem Zusammenstoß in knapp zwölf Kilometern Höhe trägt, wird in einem Strafverfahren geklärt, das voraussichtlich im kommenden Jahr beginnt.

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