Die Pläne des Klosters Mehrerau für einen großen bewirtschafteten Parkplatz auf dem Gelände der alten Stallungen ruhen nun seit Monaten. Immer noch sei nicht geklärt, welche Behörde für den Bescheid nun zuständig ist. Denn hier spalten sich die Geister: Bei den Zisterziensern ist man überzeugt, dass es nur einen wasserrechtlichen Bescheid brauche, zuständig wäre hier die Bezirkshauptmannschaft Bregenz. In der Bregenzer Baubehörde, allen voran Vizebürgermeisterin Sandra Schoch, ist man hingegen davon überzeugt, dass es einen Baubescheid der Stadt brauche.
Stadt und Kloster beharren auf Standpunkte
Die Landeshauptstadt sieht ihre Rechtsansicht durch eine Stellungnahme des Landes bestätigt, die Zisterzienser ihrerseits jedoch durch das Vorarlberger Baugesetz. Außerdem liegt ihr eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft vor. Hätte die Stadt recht, hätte die BH den Antrag wegen Nichtzuständigkeit abgewiesen, argumentiert das Kloster.
Bregenz soll Zuständigkeit feststellen
Die Stadt Bregenz fürchtet jedoch einen Präzedenzfall, dem andere folgen könnten um die Stadt als Baubehörde zu umgehen. Das Kloster forderte daraufhin im Frühjahr einen Feststellungsbescheid der Stadt Bregenz ein, wer nun zuständig sei.
Kloster könnte klagen
Dieser wird voraussichtlich aus genannten Gründen auf ihre Zuständigkeit pochen, woraufhin das Kloster den Bescheid vor Gericht anfechten wird. Laut Klostersprecher Harald Schiffl von wikopreventk Wien ist die Zuständigkeit noch ungeklärt, der Bescheid also noch nicht ergangen. Bis wann hier eine Entscheidung vorliegt, könne man nicht einschätzen. Vonseiten der Stadt könne man dies nicht kommentieren, heißt es auf VOL.AT-Anfrage, da es sich um ein nicht öffentliches laufendes Verfahren handelt. (VOL.AT)
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