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Streit um Millionenerbe: Holländer freigesprochen

Der Streit um das Millionenerbe scheint nun beendet.
Der Streit um das Millionenerbe scheint nun beendet. ©VOL.AT/Paulitsch
Dornbirn - Jener Niederländer, der jahrelang beweisen wollte, dass ein 2007 verstorbener Dornbirner Millionär sein Vater ist, ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom versuchten schweren Betrug und der falschen Beweisaussage freigesprochen worden. Sein 45-jähriger Halbbruder wurde hingegen verurteilt, er hatte eine Unterschrift gefälscht.
Niederländer vor Gericht
Streit um Erbe ist entschieden
Niederländer gibt nicht auf
Erblasser wurde exhumiert

Diese soll maßgeblich für die Beweislage im Streit um das Millionenerbe gewesen sein, berichtete der ORF Vorarlberg. Der zweitangeklagte Bruder hatte sich bereits bei der ersten Verhandlung im April für schuldig bekannt. Er gab zu, die Unterschrift eines Vaterschaftszeugen auf einer Urkunde nachgezogen zu haben, weil der Zeuge, ein schwerer Alkoholiker, dies nicht selbst habe tun können. Der 45-Jährige der bereits mehrfach vorbestraft ist, wurde wegen Urkundenfälschung zu vier Monaten bedingter Haft und 640 Euro Geldstrafe verurteilt.

Sein niederländischer Halbbruder hatte sich nicht schuldig bekannt. Er hatte angegeben, erst am Vortag der ersten Verhandlung von der gefälschten Unterschrift gehört zu haben.

Verstorbener Erblasser wurde exhumiert

Der Niederländer kämpfte seit Jahren um das Erbe seines vermeintlichen 2007 verstorbenen Vaters, das an dessen Kinder – Sohn und Tochter – ging. Seit mehreren Jahren wollte der 1970 in Vorarlberg geborene Mann nachweisen, dass er ebenfalls ein leiblicher Sohn des Verstorbenen ist. Er war als Adoptivkind in den Niederlanden aufgewachsen, 2008 hatten ihn seine persönlichen Recherchen nach Dornbirn geführt.

Die Anstrengungen des Holländers bewirkten schließlich eine Exhumierung des Leichnams des Verstorbenen im Herbst vergangenen Jahres. Anschließende Untersuchungen ergaben, dass keine Verwandtschaft des Toten mit dem Kläger bestehen kann. Der Mann bezweifelte jedoch, dass der Test am richtigen Leichnam durchgeführt wurde und legte Rekurs beim Landesgericht Feldkirch ein. Dieser wurde abgewiesen. Auch beim OGH kam der Niederländer im August 2015 mit seinem Ansuchen nicht durch.

Angebliche Todesdrohungen

Die beiden Kinder des Dornbirners wollten von einem unehelichen Sohn ihres Vaters zu keiner Zeit etwas wissen. Der Niederländer hatte den Sohn gar beschuldigt, ihn mit dem Tod bedroht zu haben, sollte er tatsächlich eine Exhumierung anstreben. Anfang September vergangenen Jahres wurde dieser vom Landesgericht Feldkirch allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es gab für die angebliche Drohung keine Zeugen.

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