Schuld ist eine lange Vorgeschichte: Im März 2007 hatte sich der schwarze Postgewerkschafter Franz Gstrein (FCG) in einem VN-Interview über seinen Kontrahenten Mähr entrüstet. Der FSG-Mann Mähr müsse im Wahlkampf nicht von Moral und Verantwortung reden: Weil er illegale Datenabfragen Kontenabfragen gemacht und diese offensichtlich auch weitergegeben hat.
Klage abgewiesen
Mähr ließ sich diesen Vorwurf nicht gefallen, schaltete die Post AG ein. Und die versuchte Gstrein wegen Verletzung eines Amtsgeheimnisses zu klagen, wollte dazu dessen Immunität als Betriebsrat aufheben. Ein langwieriges Verfahren wurde so in Gang gesetzt, das letztlich vor dem Arbeits- und Sozialgericht endete. Dort wurde der Aufhebung von Gstreins Immunität nicht stattgegeben; im Urteil letzten Dezember auch auf die Erkenntnisse zweier Kommissionen im Finanzministerium und im Bundeskanzleramt verwiesen. In besagten Erkenntnissen ist festgehalten, dass Mähr* im Jahr 2001 tatsächlich mehrfach die Konten von Gstrein und vom Obmann des Personalausschusses, Erwin Zangerl, abgefragt hat. Wörtlich heißt es, dass Mähr* seine technischen Möglichkeiten wohl aus parteipolitischem Kalkül dafür missbraucht habe, die privaten Kontostände seiner politischen Gegner ohne dienstliche Veranlassung abzufragen. Von einem besonders verwerflichen Schnüffeln im Privatleben politischer Gegner ist an anderer Stelle die Rede.
Abfrage dokumentiert
In einem internen Post-Dokument heißt es zudem, die Kontenabfragen habe man aufgrund von Unterlagen, die die Bawag-PSK übermittelt hat, nachweisen können. Das war es dann aber auch: Konsequenzen gegen Mähr blieben bis dato aus, obwohl 70 aufgebrachte Funktionäre in einer Unterschriftenaktion selbige gefordert hatten. Der Tiroler Arbeiterkammer-Vizepräsident Zangerl, einer der Leidtragenden der Kontenabfragen, legte im Februar nach und forderte die FSG in Wien schriftlich auf, endlich Maßnahmen in der Spitzenaffäre der Post zu setzen.
Streit in der Kammer
Zangerl war für die VN trotz mehrfacher Versuche telefonisch nicht erreichbar. Der Poststreit erfasst dennoch die hiesige Arbeiterkammer. Post-Betriebsratsvorsitzender Mähr ist zum Ärger der schwarzen Gewerkschafter pikanterweise auch noch Kontrollausschuss-Obmann in der Arbeiterkammer. Und da muss man sich schon fragen, sagt Gstrein, ob einer mit diesem Vorleben der richtige Mann für diese Position ist. Obwohl er einer der Leidtragenden der Kontenabfragen sei, gehe es ihm nicht um Rache: Nur darf Mähr eben nicht von Moral und Verantwortung reden.
Mährs erboster Konter
Mähr kontert erbost. Gstrein und Zangerl würden aus rein parteipolitischen Gründen alte Geschichten aufwärmen. Sein Problem sei, dass er zu den Vorwürfen nichts sagen dürfe: Darauf bin ich von der Leiterin des Personalamtes letztes Jahr schriftlich aufmerksam gemacht worden. An das halte er sich. Und jetzt nützen Gstrein und Zangerl diese Sache im Wissen, dass ich mich nicht verteidigen darf, sagt Mähr, dabei würde ich liebend gerne einmal reinen Tisch machen. Dann würde die Welt anders aussehen. Nur einen Vorwurf weist er strikt zurück: Illegale Kontenabfragen habe ich nicht gemacht. Und: Es ist ein dienstrechtliches Verfahren, ohne jede strafrechtliche Relevanz. FSG-Landesobmann Werner Posch will die Sache vorerst nicht kommentieren. Eine Beschwerde Mährs gegen die eingangs erwähnten Erkenntnisse sei beim Verwaltungsgerichtshof anhängig: Das Verfahren ist also noch gar nicht abgeschlossen. Wir warten zuerst auf Ergebnisse. *Im Erkenntnis der Disziplinarkommission im Bundeskanzleramt ist nur von einem bei der Post beschäftigten Beamten die Rede.
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