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Streit um Grundstücksumwidmung

Eines ist sicher: Bürgermeister Xaver Sinz fühlt sich irgendwie unwohl vor Gericht. Nur so kann man die Auftritte des Lochauer Gemeindechefs vor dem Bregenzer Bezirksgericht deuten.

Beobachter waren verblüfft zu sehen, wie Sinz während einer Zeugenaussage plötzlich aufsteht und Richter Karl Hilbrand bittet, gehen zu dürfen: Er wolle den Rosenkranz in der Kirche nicht versäumen. Ein anderes Mal wurde die Verhandlung vertagt. Grund: Der Bürgermeister hatte Geburtstag!

Doch worum geht’s eigentlich? Der Lochauer Ortskaiser vertritt die Gemeinde vor Gericht in einem Entschädigungsprozess. Ein Grundstücks eigentümer klagt gegen den Wertverlust seines Grund und Bodens in Lochau – bedingt durch eine Flächenumwidmung. Das einst als Bauland ausgewiesene und rund 7000 Quadratmeter große Grundstück ist jetzt nur noch Freifl äche.

Für diese wertmindernde Umwidmung fordert der Kläger 2,5 Millionen Euro von der Gemeinde Lochau. Doch die hält die Geldtasche bislang geschlossen.

Die Gemeinde sieht sich vielmehr im Einklang mit den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen zur Raumplanung in Sachen Flächenwidmung und Entschädigung. Selbst der Chef der Landesraumplanung, Franz Hämmerle, attestiert, bei der besagten Lochauer Flächenumwidmung „kein Haar in der Suppe entdeckt zu haben.“

Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bei solchen Entschädigungsstreitigkeiten kommt es laut Hämmerle übrigens recht selten. Lochau – ein Sonderfall, also? Besagtes Grundstück der beiden Privatkläger – von denen einer 50-jährig Mitte Mai verstorben ist – liegt in der Grünzone zwischen Gemeindeamt und See.

Ein „Sichtfenster“, das sich Lochau laut Raumentwicklungskonzept 2001 bewusst freihalten will. Spötter meinen, Bürgermeister Xaver Sinz wolle sich partout nicht die Sicht auf den See durch eine Bebauung versperren lassen. Genau das wäre in den ursprünglichen Flächenwidmungsplänen möglich gewesen.

Die Kläger hegen außerdem den Verdacht, dass Sinz sich die Grundstücke zwischen Gemeindeamt und See für die Ausrichtung der Internationalen Gartenausstellung 2017 sichern möchte. Diese will Lochau gemeinsam mit vier anderen Vorarlberger Gemeinden sowie mit Deutschland und der Schweiz ausrichten.

Ob Lochau nun eine Entschädigung an den Privatkläger bezahlen muss oder nicht, wird sich im Spätsommer weisen. Bis dahin will Richter Karl Hilbrand eine Entscheidung treffen.

Übrigens – auch ein riesiges Grundstück des Herz Jesuheims in Lochau liegt im „grünen Sperrbezirk“ und wurde umgewidmet. Die barmherzigen Schwestern aus Zams haben aber gegen die Gemeinde Lochau nicht prozessiert. Aus Barmherzigkeit? Wohl kaum. Bis jetzt übt sich der Orden über die wahren Hintergründe in klösterlicher Verschwiegenheit.

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