Streit um Dornbirner Millionenerbe geht vor den OGH

Wie der ORF Vorarlberg am Mittwoch berichtete, wird der 45-Jährige laut seinem Anwalt einen außerordentlichen Revisionskurs einlegen.
Der Holländer kämpft seit Jahren um das Erbe seines vermeintlichen Vaters. Untersuchungen nach der Exhumierung des Leichnams des Verstorbenen im Herbst des vergangenen Jahres haben ergeben, dass keine Verwandtschaft des Toten mit dem Kläger bestehen kann. Der Mann bezweifelte aber, dass der Test am richtigen Leichnam durchgeführt wurde und legte Rekurs beim Landesgericht Feldkirch ein. Dieser wurde abgewiesen.
“Biologische Tatsachenfeststellung”
Ähnliches erwartet der Anwalt der beiden leiblichen Kinder des Dornbirner Millionärs, Ekkehard Bechtold, auch für den Revisionsrekurs beim OGH. Der Rekurs habe wenig Chancen, sagte er dem ORF. Es müsste eine prinzipielle Rechtsfrage geben, die zu klären wäre. Im Fall des Holländers handle es sich aber um eine biologische Tatsachenfeststellung, weshalb der OGH das Ansuchen wohl zurückweisen werde, vermutete Bechtold.
Erbe von über 10 Millionen Euro
Zur Vorgeschichte: Der Dornbirner starb 2007, sein Erbe von mehr als zehn Millionen Euro ging an seinen Sohn und seine Tochter. Seit mehreren Jahren wollte der Holländer nachweisen, dass er ebenfalls ein leiblicher Sohn des Verstorbenen ist. Der angebliche Sohn wurde 1970 in Vorarlberg geboren und wuchs als Adoptivkind in Holland auf. 2008 führte ihn die Suche nach seiner Herkunft nach Vorarlberg. Immer wieder behauptete er vehement, ein Sohn des verstorbenen Dornbirners zu sein, persönliche Recherchen hätten dies ergeben.
Die beiden Kinder des Dornbirners wollten von einem unehelichen Sohn ihres Vaters zu keiner Zeit etwas wissen. Der Holländer hatte den Sohn gar beschuldigt, ihn mit dem Tod bedroht zu haben, sollte er die Exhumierung weiter vorantreiben. Anfang September vergangenen Jahres wurde dieser vom Landesgericht Feldkirch allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es hatte für die angebliche Drohung keine Zeugen gegeben.