Zudem soll die jüngere der beiden Frau dabei gegen einen Tisch gestürzt sein und sich dabei fünf Rippen gebrochen haben. Die beiden Damen hatten Gefallen an einem 29-jährigen Heimbewohner gefunden. Weil der Rollstuhl-Patient der 43-Jährigen den Vorzug gab, soll die 63-Jährige eifersüchtig geworden sein.
Gutachten eingeholt
Der Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde nach der ersten Verhandlungsrunde vertagt. Ein Gutachten wurde eingeholt. Der Sachverständige fand darin keinen Nachweis dafür, dass die Angeklagte tatsächlich gewalttätig geworden war. Deshalb zog die Staatsanwaltschaft nun ihren Strafantrag zurück.
Das Strafverfahren gegen die 63-Jährige wurde eingestellt. Die Verteidigung hatte während des Prozesses einen Freispruch gefordert: Die Angeklagte habe die 43-Jährige zwar im Altersheim-Gang als blöde Kuh beschimpft, sei aber nicht tätlich gegen sie vorgegangen. Die jüngere Frau sei alkoholisiert gewesen und auf dem frisch gereinigten Gangboden ausgerutscht. Ohne Fremdeinwirkung seien so ihre Verletzungen der Bruch des Arms entstanden.
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