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Straßenbau: Mündliche EuGH-Verhandlung

Die EU-Kommission als Kläger wirft dem Land Vorarlberg vor, bei der geplanten Bodensee-Schnellstraße (S18) die Gebiete für das Schutzprogramm Natura 2000 ungenügend ausgewiesen zu haben.

Mit Argwohn erwarten NGOs deshalb die mündliche Verhandlung vor dem EuGH über das S18-Vertragsverletzungsverfahren am 6. Oktober in Luxemburg. Sie fordern die Landesregierung auf, Verhandlungsposition und Pläne offen legen.

Seit mehr als 30 Jahren ist die Bodensee-Schnellstraße geplant, fast ebenso lange liefern sich Befürworter und Gegner des Projekts erbitterte Diskussionen. Die knapp sieben Kilometer lange Straße soll die Rheintalautobahn mit dem Schweizer Autobahnnetz verbinden und die Stadt Bregenz sowie die umliegenden Gemeinden Lochau, Hard, Fussach und Höchst vom Transitverkehr entlasten. Die geplante S18-Trasse führt durch ein Riedgebiet, das zu großen Teilen unter Natur- und Landschaftsschutz steht, die Trasse wurde als Schutzgebiet ausgenommen.

Naturschützer, unter anderen der Wolfurter Bürgermeister und Vorstandsmitglied des Vorarlberger Naturschutzrates Erwin Mohr (V), strebten bereits vor drei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU an. Nach Prüfung der Sachlage stellten die EU-Experten fest, dass „das gesamte Gebiet eine logische Einheit zentraler Wiesenbrüter“ sei und „die derzeitigen Grenzen des Schutzgebietes zu eng gezogen wurden, um den Bestand mehrerer gefährdeter Vogelarten langfristig zu sichern“. Die EU-Kommission forderte damals Österreich auf, den „Verstoߓ innerhalb von zwei Monaten zu beenden, ansonsten werde die Causa dem Europäischen Gerichtshof übergeben. Der „Verstoߓ wurde nicht beendet, jetzt landet das Projekt vor dem EuGH.

Der WWF Österreich und der Sprecher der Umweltinitiative „Transform“, Andreas Postner, befürchten, „dass die Vertreter der Landesregierung in Luxemburg mit völlig einseitigen Positionen und teilweise reduzierten Planvorlagen einen Eindruck vermitteln wollen, der nicht der Realität der Naturschutzgebiete im Lauteracher Ried entspricht“. Auch wenn eine kleine Vorarlberger Delegation der Beschwerdeführer bei der öffentlichen Anhörung anwesend sein werde, so habe niemand außer der Landesregierung als Vertretung der Republik Österreich Mitspracherecht, kritisierte Postner am Sonntag in einer Aussendung. Wenn die Landesregierung einseitig und verkürzt informiere, gebe es keine Korrekturmöglichkeit der Beschwerdeführer.

Postner und der WWF fordern von der Landesregierung eine offene Information der Bevölkerung. „Wir möchten gerne wissen, ob alle naturschutzrechtlichen Gegebenheiten, die bereits wissenschaftlich dokumentiert sind, auch in den Plänen und Darstellungen der Landesregierung enthalten sind“, hieß es in einer Aussendung.

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