AA

Strandweg: Reiten zeitlich und räumlich befristet erlaubt

Traben nicht gestattet!
Traben nicht gestattet!
Schon seit Jahren ist es in Bregenz eine geübte Praxis, dass der Strandweg vom Reitstall des Klosters Mehrerau bis zum Auwald bei der Achmündung als Reitverbindung genutzt wird.

Bregenz. Nur geschah dies bislang praktisch nicht legal. Jetzt wurde diese Situation mit einem Stadtratsbeschluss entsprechend bereinigt. Dies berichtete Bürgermeister DI Markus Linhart nach der Sitzung am 15. Dezember 2009.

Demzufolge ist Mitgliedern des Reitvereins Kloster Mehrerau und der Bregenzer Reitervereinigung (BRV) das Reiten entlang des Strandweges zwischen Yacht- und Wocherhafen – vorerst im Jahr 2010 – zeit­lich eingeschränkt erlaubt. Im Detail geht es um das gut 1 km lange Teilstück zwischen den Einmündungen des Seglerweges und des Äschenweges sowie in der wärmeren Jahreszeit nur um die Vormittags- und Abendstunden.

Das heißt, die Bewilligung erstreckt sich vom 15. Mai bis 15. September auf die Zeit bis 10 Uhr vormittags und ab 18 Uhr abends. Vor Mitte Mai und nach Mitte September können Reiterinnen und Reiter die Strecke ganztägig benützen. Nur an Sonn- und Feiertagen gilt die erwähnte Sommerregelung.

Und die Stadt hat noch weitere Auflagen gemacht. Auf dem Strandweg ist nur „Schrittgeschwindigkeit“ erlaubt und das Traben untersagt. Außerdem muss die –Strecke ein­mal pro Woche vom Reitverein des Klosters und der BRV von etwaigem Pferdemist gesäu­bert werden.   

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Bregenz
  • Strandweg: Reiten zeitlich und räumlich befristet erlaubt