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Straftaten in Vollrausch am Geburtstag verübt

©Symbolbild/Pixabay
Vorbestrafter 18-Jähriger kam dieses Mal wegen Drohungen und Körperverletzungen mit Geldstrafe und bedingter Haftstrafe davon.

(NEUE/Seff Dünser)

Im Vollrausch hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen während der Party an seinem 18. Geburtstag Straftaten begangen. Demnach hat der in Vorarlberg lebende Deutsche eine 13-jährige Schülerin so fest am Oberarm gepackt, dass sie dabei leicht verletzt wurde. Des Weiteren hat er laut Urteil dem Mädchen und zwei weiteren Partygästen damit gedroht, sie beim nächsten Mal umzubringen.

Der Arbeitslose war nach eigenen Angaben deshalb aggressiv, weil ein weiterer 18-Jähriger sich während der Geburtstagsfeier von der Exfreundin des Angeklagten getrennt und die 16-Jährige daraufhin gedroht hatte, sich im Badezimmer umzubringen.

Vier Tage später bedrohte der Angeklagte den 18-Jährigen mit Whatsapp-Nachrichten und verletzte ihn 13 Tage nach der Party beim Altacher Bahnhof mit einem Faustschlag ins Gesicht leicht. Beim Vorfall Ende März am Bahnhof drohte der Angeklagte dem 18-Jährigen zudem damit, seine Rocker-Freunde würden ihn in einem Säurefass verschwinden lassen.

Der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte kam beim gestrigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch mit einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Der Schuldspruch erfolgte wegen Straftaten im Zustand der vollen Berauschung, gefährlicher Drohung, versuchter Nötigung und Körperverletzung. Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Gewalttherapie. Richterin Sabrina Tagwercher sah von einer unbedingten Haftstrafe ab, um dem jungen Erwachsenen eine letzte Chance zu gewähren. Im Herbst 2017 war der damals 17-jährige Häftling mit einem Strafrest von drei Monaten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Ihm wurden dabei die Auflagen erteilt, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich einer Gewalttherapie zu unterziehen. Die Strafrichterin will, dass der aggressive 18-Jährige die Therapie fortsetzen kann. Daher verzichtete sie auch darauf, den offenen Strafrest von drei Haftmonaten zu vollziehen. Stattdessen wurde dafür die Bewährungszeit von drei auf fünf Jahre ausgedehnt.

Der Angeklagte gab sich einsichtig: „Ich habe keinen Bock mehr, jemandem auf die Pappe zu hauen.“

Verteidiger Alexander ­Wirth verwies darauf, dass aus ursprünglicher Liebe als Tatmotiv Eifersucht entstanden sei. Im Umfeld des Angeklagten unterhalte offenbar jeder mit jedem Liebesbeziehungen.

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