Schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, unerlaubte Abwesenheit vom Bundesheer, Nötigung. In der Kaserne und auf der Autobahn hat der 17-Jährige Straftaten begangen. Für die vier Vergehen mit einer möglichen Höchststrafe von eineinhalb Jahren Gefängnis kam der Jugendliche mit einer milden Strafe davon. Der teilgeständige Lehrling wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt (180 Tagessätze zu je vier Euro). Davon beträgt der unbedingte Teil 400 Euro (100 Tagessätze). Das Urteil ist rechtskräftig. Der junge Straftäter bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Durch Tritte mit dem Knie und dem linken Fuß hatte der Präsenzdiener am 28. August 2015 in der Kaserne in Wals einem 20-jährigen Soldaten aus Vorarlberg drei Zähne abgebrochen. Drei Tage später drohte der Täter aus dem Bezirk Feldkirch dem Verletzten in der Salzburger Kaserne damit, in Vorarlberg seine tschetschenischen Freunde auf ihn zu hetzen.
Ferngeblieben
Zwischen 22. Mai und 28. Juni 2015 blieb der Präsenzdiener der Truppe fern und hielt sich stattdessen in seiner Vorarlberger Heimat auf. Dazu erfolgte der Schuldspruch nach dem Militärstrafgesetz. Während seiner Abwesenheit vom Militärdienst beging der 17-Jährige am 24. Mai auf der Walgauautobahn das Vergehen der Nötigung. Mit dem unerlaubt in Betrieb genommenen BMW seines Vaters drängte der über keinen Führerschein verfügende Jugendliche bei einer Geschwindigkeit von 180 bis 200 Stundenkilometern einen Mercedes Sprinter auf den Pannenstreifen ab. Zudem bremste er nach mehrmaligem Überholen einige Male knapp vor dem 18-jährigen Autofahrer ab und zwang ihn so zu Bremsmanövern.
Jugendlich und geständig
Freigesprochen wurde der von Surena Ettefagh verteidigte Angeklagte im Zweifel von der zweiten angeklagten gefährlichen Drohung. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, er habe während der Autobahnfahrt mit einer Softgun aus dem Fenster auf den Mercedes-Fahrer gezielt.
Dass er die milde Strafe nicht bekämpft, erklärte Staatsanwalt Philipp Höfle mit der Gesamtbetrachtung der Umstände: Der Täter sei jugendlich, unbescholten und weitgehend geständig. Zudem stehe der Lehrling noch vor beträchtlichen Zahlungen.BH-Strafen für die wilde Autobahnfahrt, hohe Kosten für die Sanierung der Zähne des Gewaltopfers sowie Schmerzengeld über die vom Strafgericht beschlossenen 500 Euro hinaus.
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