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Strafreform kostet Richterjobs

Feldkirch - Mehr Kompetenzen für Staatsanwaltschaft und Polizei, geänderte Zuständigkeiten für Richter: Die Neuordnung des österreichischen Strafprozessrechtes ab Jänner ist beschlossene Sache und hat zahlreiche Auswirkungen für die Bürger.

Durch die Abschaffung des Amtes des Untersuchungsrichters und mehr Aufgaben auf Seiten der Ermittler kommen neue Herausforderungen auf alle Verfahrensbeteiligten zu.

Richter sind skeptisch

Bei der Bewältigung der Aufgaben wird das Gericht jedoch künftig mit weniger Richtern auskommen müssen, wie der Vizepräsident des Landesgerichts Feldkirch, Dr. Heinz Bildstein, bestätigt. Eine Tatsache, die auf Kritik stößt: „In Bezau wird es am Gericht zukünftig nicht mehr zwei Planstellen geben, sondern nur noch 1,4 – auch am LG Feldkirch fällt eine Planstelle weg. Die Umstrukturierungen bedeuten konkret, dass ein Richter zukünftig nicht nur in Bezau sondern auch in Dornbirn arbeiten wird“, so Bildstein. Die Aufteilung und Reduzierung von Richterstellen bedeutet zwar laut Bildstein keine Gefahr für die Rechtsprechung im Lande, die Richter sehen die Änderungen aber sehr skeptisch. Zur Zeit beträgt ihre Arbeitsbelastung etwa 115 Prozent, liegt demnach 15 Prozent über dem Limit. „Ich gehe davon aus, dass die Arbeit durch die Novelle des Strafprozessrechtes nicht weniger werden wird und sehe die Streichung von zwei ganzen Stellen als problematisch an. Wie sich das genau entwickelt, muss abgewartet werden“, kritisiert Bildstein. Das Justizministerium argumentiert mit Verlagerungen der Aufgaben der Richter an die Staatsanwaltschaft und hält weniger Stellen daher für gerechtfertigt.

Mehr Rechte für Opfer

Als auffälligste Änderung steht die Abschaffung des Untersuchungsrichters ins Haus. Statt dessen wird es zwei „HR-Richter“, (Haft- und Rechtsschutzrichter) geben. Diese sollen gewährleisten, dass Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei sich nicht zu sehr verselbstständigen. Sie werden beispielsweise über die Einhaltung der Grundrechte der Bürger wachen.

Bisher kümmerten sich am Landesgericht sechs Staatsanwälte um kleine und große Ganoven. Ab Jänner wird diese Abteilung auf elf Personen aufgestockt. Manfred Bolter, langjähriger Untersuchungsrichter am LG Feldkirch, sieht das Reformgesetz als gelungen an. „Das Ganze hat einen Sinn, immerhin stammt der Kern des Gesetzes aus dem Jahr 1873.“

War bislang der Untersuchungsrichter für die Vorbereitung des Prozesses zuständig, wandern seine Aufgaben nun zur Staatsanwaltschaft und vor allem zur Kriminalpolizei. Diese zwei sollen künftig möglichst reibungslos kooperieren und im neu eingeführten „Ermittlungsverfahren“ auf die Hauptverhandlung hinarbeiten. „Die Kriminalpolizei steht künftig nicht mehr nur im Dienst der Justiz, sondern erhält einen gesetzlich umschriebenen, eigenen Wirkungsbereich und damit enorme Verantwortung“, so Manfred Bolter. Um einem Missbrauch dieser Macht vorzubeugen, hat der Gesetzgeber eine Rute ins Fenster gestellt. Fliegt zum Beispiel eine unkorrekte Vernehmungsmethode auf, hat dies zur Folge, dass solche Niederschriften niemals als Grundlage für eine Verurteilung herangezogen werden dürfen.

Für Erleichterung bei Gewaltopfern wird die neue Vorschrift sorgen, nach der sie zu informieren sind, wenn ihre Peiniger aus der Haft entlassen werden.

Das ändert sich ab 1. Jänner 2008

  • Die Rolle des Haft- und Rechtsschutzrichters reduziert sich nunmehr auf eine Kontrollfunktion. Im Bereich der Grundrechte hat er zum Beispiel ein Auge darauf, ob eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Hausdurchsuchung gerechtfertigt ist oder nicht.
  • Mehr Befugnisse erhält auch die Polizei. Grundsätzlich wird es vorbereitende Einvernahmen von Zeugen oder Beschuldigten vor dem Richter nicht mehr geben. Das macht künftig die Polizei. Folge dieser Aufwertung der Polizeibefugnisse ist beispielsweise, dass eine Falschaussage vor der Polizei künftig strafbar ist.
  • Steht eine Person im Verdacht, einen anderen in alkoholisiertem Zustand im Zuge einer gefährlichen Tätigkeit verletzt zu haben, ist künftig eine Blutabnahme auch gegen den Willen des Beschuldigten möglich. Auch bei Straftaten, bei denen mehr als fünf Jahre Haft drohen, ist eine Blutabnahme gerechtfertigt.
  • Wenig freuen wird sich die Polizei über die Neuregelung von „Under-Cover-Ermittlungen“. Ab 2008 müssen Beschattete nämlich nach erfolglosen Ermittlungen darüber informiert werden, dass sie beschattet wurden. Für verdeckte Fahnder kein geringes Risiko.
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