Der Ex-Politiker bekam im Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ sechs Monate der ursprünglich über ihn verhängten teilbedingten Strafe von 30 Monaten erlassen.
Ausschluss der Fußfessel bestätigt
Der bereits vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde allerdings bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nunmehrigen unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen.
Überlange Verfahrensdauer
Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.