(Neue/Seff Dünser)
Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird der Angeklagten vorgeworfen, sie habe zur kurdischen Demonstration gegen die Türkei vom Oktober 2014 in Bregenz als Zeugin bewusst falsche Angaben gemacht. Demnach soll die Angeklagte etwa wahrheitswidrig behauptet haben, Gewalttaten von Demonstranten nicht gesehen zu haben. Zudem soll die Türkin aus Dornbirn zur Anreise zur Demonstration unrichtige Angaben zur Anzahl der mitfahrenden Personen im Auto gemacht haben.
Am Landesgericht wurde die unbescholtene Angeklagte wegen falscher Zeugenaussage zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil wurde von der Angeklagten mit Erfolg bekämpft. Am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde nun die Feldkircher Entscheidung aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung unter dem Vorsitz einer anderen Richterin am Landesgericht angeordnet.
In Innsbruck wurde der von Verteidiger Stefan Harg ausgearbeiteten Schuldberufung Folge gegeben. Für die Tiroler Berufungsrichter ist der Feldkircher Schuldspruch nicht nachvollziehbar. Die OLG-Richter haben entschieden, dass beim zweiten Prozess am Landesgericht zusätzliche Zeugen befragt werden müssen.
Harg warf der Staatsanwaltschaft beim ersten Feldkircher Prozess Ungleichbehandlung und Diskriminierung vor. Andere Zeugen würden nicht wegen falscher Zeugenaussage angeklagt werden. Seine Mandantin werde nur deshalb angeklagt, weil sie die Schwester des verurteilten Haupttäters sei.
Der Bruder der Angeklagten wurde bereits rechtskräftig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der unbescholtene 29-Jährige, der die kurdische Demonstration veranstaltet hat, zwei 17-jährige Gegendemonstranten mit Messerstichen schwer verletzt.
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