Der betroffene, derzeit suspendierte Richter protestierte scharf gegen diese Rechtsansicht: “Ich habe rechtsrichtig und gerecht für eine Witwe entschieden. Ich habe kostengünstig, einfach und schnell entschieden.”
Der Richter hatte ein Verfahren gegen einen Handwerker-Betrieb geführt, der von der Witwe den Auftrag erhalten hatte, auf ihrer Terrasse Granitplatten zu verlegen. Dies erfolgte offenbar unfachmännisch – ein Sachverständiger stellte später fest, dass keine Tropfkanten an- und die Platten schlecht verlegt worden waren. Die Witwe klagte auf Schadenersatz, und der zuständige Richter fällte am Ende ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, in dem er ihr Recht gab.
Beklagter war nicht durch Anwalt vertreten
Nach Ansicht der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hätte die beklagte Partei zu diesem Zeitpunkt aber anwaltlich vertreten sein müssen, da im gegenständlichen Fall gemäß der ZPO “absolute Anwaltspflicht” herrsche. Der Richter habe aber die Sache offenbar rasch vom Tisch haben wollen, meinte Staatsanwältin Habicher: “Er wollte die Parteienrechte schädigen und sich selbst Arbeit ersparen.” Indem er die anwaltlich nicht vertretene Firma auch noch dazu brachte, auf Rechtsmittel zu verzichten, habe er sich zusätzlich die Urteilsausfertigung und eine schriftliche Begründung “schenken” können.
Richter seit 30 Jahren im Dienst
Als die Sache aufflog, erklärte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) das Anerkenntnisurteil für nichtig und stellte wörtlich fest, im betreffenden Fall entstünde der Eindruck, “mit der Beklagten sei kurzer Prozess gemacht worden”. Für den Verteidiger des angeklagten Richters waren das “formelle Haarspaltereien”. Sein Mandant habe den Parteien zu einer richtigen und raschen Entscheidung verhelfen wollen, als der Firmenchef ohne Rechtsbeistand in die Verhandlung kam: “Wenn wir alle Fehler aufblasen wie diesen möglichen Fehler, würden wir unsere Zeit nur mehr in den Verhandlungssälen verbringen.”
“Faul bin ich nicht”, polterte im Anschluss der Richter, der betonte, nächstes Jahr sein 30-jähriges Dienstjubiläum zu feiern und noch niemals disziplinar- oder gar strafrechtlich belangt worden zu sein. Er habe sich vielmehr beruflich derart eingesetzt, dass er bereits einen Schlaganfall und einen Herzschaden davongetragen habe. In der betreffenden Causa sei das Verschulden der Firma ganz klar gewesen, was jene auch mündlich eingeräumt hätte. Daher habe es keines Beistands eines Anwalts bedurft, um zu einem Urteil zu gelangen. (APA)
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