Kostenloses Fernsehen der Programme eines großen Bezahlsenders wird in dem ungewöhnlichen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Dabei wird dem Angeklagten vorgeworfen, er habe gewerbsmäßig für Private und Betreiber von Wettlokalen mit Manipulationen an Satellitenreceivern aus Pay-TV illegal Free-TV gemacht.
Schuldig gemacht haben soll sich der Angeklagte nach Paragraf 91 des Urheberrechtsgesetzes. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe für den Fall einer Verurteilung drei Jahre Gefängnis. Verstöße gegen Paragraf 91 des Urheberrechtsgesetzes sind Privatanklagedelikte und werden von Strafgerichten geahndet. Dabei erhebt nicht die Staatsanwaltschaft Anklage, sondern das mutmaßliche Opfer.
Geschädigt fühlt sich in dem Strafverfahren das österreichische Tochterunternehmen eines großen internationalen TV-Bezahlsenders. Es hat Privatanklage erhoben, weil es sich durch die Schwarzseher um seine Einnahmen geprellt fühlt. Unrechtmäßig Geld verdient habe der Angeklagte mit seinen manipulativen Programmierungen.
Der 57-jährige Angeklagte sagte in der ersten Strafverhandlung, er sei nicht schuldig. Allerdings räumte der in der Türkei geborene Österreicher eine Verfehlung ein. Der unbescholtene Bregenzer soll dabei auf einen Lockvogel des Pay-TV-Unternehmens hereingefallen sein, für den er die Programme des Bezahlsenders illegal freigeschaltet haben soll.
Geräte beschlagnahmt
Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei dem pensionierten Hausmeister Satellitenreceiver und andere technische Geräte beschlagnahmt. Dazu hat Strafrichter Martin Mitteregger nun ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dafür hat der Richter die Verhandlung vertagt. Solange das Gerichtsgutachten nicht vorliege, werde sein Mandant nicht aussagen, sagte beim Prozessauftakt Verteidiger Sascha Lumper.
Anhängig ist am Landesgericht auch ein vom Pay-TV-Sender angestrengtes Strafverfahren gegen einen Betreiber eines Sportwettlokals. Der mit einer Vorstrafe belastete 31-Jährige soll in seinem Lokal Programme des Privatanklägers ausgestrahlt haben, ohne dafür zu bezahlen.
In der Vergangenheit ging es bei Strafprozessen nach dem Urheberrechtsgesetz um nicht bezahlte AKM-Gebühren für in Lokalen gespielte Musik. Neu sind nun die TV-Strafprozesse. Nicht neu ist, dass manche Strafrichter Kritik daran üben, dass Strafgerichte darüber zu entscheiden haben.
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