Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen auf Bewährung. Die Berufsfotografen verwahren sich gegen den Vorwurf, sie hätten die Privatsphäre von Diana und deren Lebensgefährten Dodi Fayed verletzt.
Diana und Dodi waren am 31. August 1997 in einem Pariser Straßentunnel verunglückt, nachdem ihr Mercedes von Fotografen verfolgt worden war. Im April 2002 entschied das Pariser Kassationsgericht endgültig, dass die Reporter keine Mitschuld an dem Unfall treffe. Die sechs betreffenden Fotos wurden nie veröffentlicht.
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