Der Angeklagte hatte von Juni bis September vergangenen Jahres 151 – teils versuchte – Diebstähle in Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich begangen und dabei Beute im Wert von knapp 48.000 Euro ergattert.
“Sie sind innerhalb eines Monats nach Ihrer Entlassung in der Schweiz rückfällig geworden und haben innerhalb drei Monaten 151 teils versuchte, teils vollzogene Diebstähle begangen”, begründete Richter Ulrich Paumgartten das Urteil. Zudem sei der in Bosnien-Herzegowina geborene Mann “massiv” vorbestraft. “Sie wissen, wenn man so viele Strafen hat wie Sie, werden diese meist nicht geringer”, fügte der Richter hinzu.
“Der Strafanspruch überschreitet nicht einmal die Hälfte des Höchststrafmaßes von zehn Jahren”, gab Staatsanwalt Richard Freyschlag in seiner Ausführung an. Seiner Meinung nach habe der Schöffensenat in erster Instanz den Erschwerungsgrund, dass der Täter innerhalb eines Monats rückfällig geworden war, nicht ausreichend berücksichtigt. In diesem Falle könne die Höchststrafe sogar auf 15 Jahre ausgedehnt werden.
Mittels einer Entschuldigung für seine Taten hatte der 44-jährige Bosnier versucht, den Richtersenat zu überzeugen, es bei der ursprüngliche Strafe zu belassen: “Von meiner Seite besteht keine Gefahr mehr. Nach vier Jahren Gefängnis bleibt mir danach nicht mehr viel Zeit, um von vorne anfangen zu können.” Er werde sich allerdings bemühen. Verteidiger Berndt Schön meinte, dass bei den Delikten “weder ein Mensch noch ein Tier zu Schaden gekommen” wären.
Der Verurteilte hatte seine Österreich-Tour im Juni 2007 in Vorarlberg begonnen. Im Juli und Anfang August hatte er dann in Oberösterreich knapp hundertmal zugeschlagen. Am 5. September war der Kriminaltourist dann nach Tirol gereist, wo er in Innsbruck und Umgebung 44 Mal sein Unwesen trieb. Die Vorgehensweise war immer dieselbe: In Tür- und Fensterrahmen von Wohnhäusern wurde ein rund zehn Millimeter großes Loch gebohrt. Dadurch hatte er einen Stahldraht geführt, die Fenster und Türen entriegelt und gelangte so in die Wohnungen. Er stahl Bargeld, Dokumente, Schmuck, Wertgegenstände und Mobiltelefone.
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