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Strafanzeige gegen FPÖ: Betrugsverdacht

Ein Privatdetektiv hat Strafanzeige gegen die FPÖ wegen Betruges erstattet. Die Vorarlberger Freiheitlichen sollen unrechtmäßig 428.000 Euro Parteienförderung kassiert haben.

Die Strafanzeige wurde vom Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler bei der Wiener Staatsanwaltschaft eingebracht. Heinz Christian Strache habe LH Herbert Sausgruber (V) bestätigt, dass die Vorarlberger Freiheitlichen zur Bundes-FPÖ gehörten, was aber nach der Spaltung der Vorarlberger Gruppe nach Ansicht Guggenbichlers, der sich auf den Verfassungsgerichtshof beruft, nicht der Fall gewesen sei.

In seiner neunseitigen Anzeige führt der Privatdetektiv aus, dass am 27. April 2005 die „Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Landesgruppe Vorarlberg“ an ihrem außerordentlichen Landesparteitag eine vollständig rechtliche wie politische Trennung der Landesgruppe von der Gesamtstruktur der Bundespartei beschloss und unter dem neuen Namen „Vorarlberger Freiheitliche“ auch die geänderten Statuten beim Innenministerium hinterlegte habe – gelöscht seien diese bisher nie geworden, so Guggenbichler. Auf Grund der Abspaltung und der Hinterlegung der geänderten Statuten wurden die noch offenen FPÖ-Parteiförderungsgelder in Höhe von insgesamt 428.000 Euro zunächst von LH Sausgruber eingefroren.

Zwar gab es Gespräche mit der Bundes-FPÖ und den „Vorarlberger Freiheitlichen“, die zum Ziel hatten, die FPÖ-neu des Ländles wieder in die Bundes-FPÖ zurückzuführen. Daraufhin ersuchten die „Vorarlberger Freiheitlichen“ um die Überweisung der Parteienförderungen, wobei eine Bestätigung Straches vorgelegt wurde, in der er ausdrücklich festhält, „dass die ’Vorarlberger Freiheitlichen’ auch in der Vergangenheit stets den Status als Landesgruppe der Bundes-FPÖ hatten und keinerlei Zweifel an der Identität der ’Vorarlberger Freiheitlichen’ mit der vormaligen ’FPÖ – Landesgruppe Vorarlberg’ bestehen“. Daraufhin wurden die 428.000 Euro überwiesen, von denen die Bundespartei 70.000 Euro erhält.

Richtig sei vielmehr, dass die „Vorarlberger Freiheitlichen“ nach ihrer Abspaltung eine völlig neue Parteistruktur mit eigenem Statut hatten. Strache und die Bundesparteileitung seien nach dem Bundesorganisationsstatut nicht legitimiert, Satzungen von Parteien bzw. Landesgruppen zu genehmigen, die dem Bundesstatut widersprechen, führte der Privatdetektiv aus. Dies müsse Strache bewusst gewesen sein.

Das Justizministerium hat die Anzeige an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck mit dem Ansuchen verwiesen, diese an die Staatsanwaltschaft Feldkirch weiterzuleiten. Ein Sprecher des Justizministeriums habe erklärt, dass dieser Akt als Berichtsakt geführt wird, so Guggenbichler.

Von Strache war vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.

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