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Strafantrag gegen Begleitpersonen nach tödlichem Badeunfall

Dornbirn - Nach jenem Badeunfall im Juli 2008, als ein 13-Jähriger in der Dornbirner Ache ertrunken war, gibt es nun einen Strafantrag gegen drei Begleitpersonen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Feldkirch am Montag.

Die genauen Umstände des Badeunfalls im Bereich der Rappenlochschlucht sind unbekannt. Fest steht nur, dass der 13-Jährige während des Badeausflugs mit einer rund 30-köpfigen Jugendgruppe plötzlich im Wasser unterging und nach einigen Minuten reglos aus der Dornbirner Ache geborgen werden konnte.

Er verstarb wenig später im Krankenhaus. Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht müssen sich die drei Begleitpersonen nun vor Gericht verantworten. Das Höchststrafmaß liegt in diesem Fall bei einem Jahr Haft, da keine so genannten besonders gefährlichen Verhältnisse – beispielsweise der Genuss von Alkohol – dazu kommen. Der Fall wird vor dem Bezirksgericht Dornbirn verhandelt werden, ein genauer Prozesstermin steht noch nicht fest.

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