Der ursprünglich Beklagte habe den blauen Politiker im Internet unter anderem als “stumpfsinnigen Burschenschafter”, der “nur Hass und Hetze verbereiten” könne, bezeichnet. Als Beleg führte Strache einen Screenshot an. Der Daten-Experte, der sich den Kampf gegen rechte Umtriebe im Netz auf seine Fahnen geheftet hat, bestritt jedoch, das Posting verfasst oder veröffentlicht zu haben. Daher bot er Strache an, auf seiner Facebook-Seite mitzuteilen, nichts mit jenem Eintrag zu tun zu haben. Im Gegenzug solle der FPÖ-Chef nicht klagen.
Dieses Vergleichsangebot nahm jedoch Straches Anwalt nicht an, Ende Juli begann in Linz der Prozess. Die Verhandlung wurde jedoch vertagt, da der Richter durch einen Sachverständigen die Urheberschaft des Postings klären lassen wollte. Der Fall hat sich nun erledigt, da Strache seine Klage zurückgenommen hat.
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