Grund für das Begehr des Gerichts war eine Privatanklage Christandls wegen übler Nachrede, nachdem Strache ein Foto von Asylwerbern bei einer FPÖ-Protestaktion in Wien-Erdberg als gestellt bezeichnet hatte. Das Bild zeigt ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge vor freiheitlichen Anhängern, die “Nein zum Asylantenheim”-Schilder hochhalten.
Einstimmig gewährt wurde hingegen die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt begehrte Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Christian Höbart. In dieser Causa geht es um Vorwürfe der Urkundenfälschung und -unterdrückung sowie um Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung im Zusammenhang mit den niederösterreichischen Kommunalwahlen vom 25. Jänner in Guntramsdorf. Höbart ist dort Ortsparteiobmann der Freiheitlichen. Eine Frau soll ohne ihr Einverständnis auf eine FPÖ-Wahlliste gesetzt und ihre Unterschrift bei der entsprechenden Einverständniserklärung gefälscht worden sein, so der Vorwurf laut einer Anzeige.
Und zum Schluss der Sitzung beschäftigte ein eher ungewöhnlicher Fall die Abgeordneten: Die Staatsanwaltschaft Wien bat die Parlamentarier um Ermittlungserlaubnis gegen eine Privatperson – und zwar wegen Beleidigung des Parlaments. Die Mehrheit der Abgeordneten gab der Staatsanwaltschaft dafür grünes Licht.
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