Regierung bekräftigt: Keine Rücknahmen durch Österreich

Strache verwies vor einem Treffen mit der EU-Kommission darauf, dass in einem von den deutschen Koalitionsparteien am Donnerstagabend beschlossenen Papier “sehr deutlich” drinstehe, dass Vereinbarungen mit anderen EU-Staaten gesucht werden. Der deutsche Innenminister Seehofer müsse nun versuchen, solche Abkommen mit Italien und Griechenland “zu machen”.
Kurz verweist auf Zusicherungen Seehofers
Bundeskanzler Kurz hat neuerlich auf die gegebenen Zusicherungen des deutschen Innenministers Horst Seehofer verwiesen, wonach Berlin keine Flüchtlinge an Österreich zurückweisen werde, für die es nicht zuständig sei. “Er hat also ausgeschlossen, dass es zu dem kommen wird, was hier tagelang im Raum gestanden ist”, sagte Kurz am Freitag in Wien. “Darüber hinaus gilt festzuhalten, dass wir ohnehin nicht bereit gewesen wären, Verträge zulasten unseres Landes abzuschließen”, bekräftigte Kurz die Position Österreichs.
Seehofer habe dies am gestrigen Donnerstag nicht nur im Gespräch mit der Regierungsspitze in Wien gesagt, “sondern danach auch medienöffentlich versichert, dass es keine Zurückstellungen nach Österreich geben wird von Flüchtlingen, für die wir nicht zuständig sind”, sagte Kurz. “Das ist gut und wichtig, weil wir haben kein Interesse an einer Überforderung Österreichs.”
Juncker warnt vor nationalen Alleingängen
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte bei seinem Eintreffen beim Austria Center Vienna zum Thema nationale Alleingänge in der Flüchtlingspolitik: “Das ist nicht so mein Eindruck. Ich glaube, dass einige ihre Kopie revidiert haben gestern”, so Juncker mit Blick auf das über gemeinsame Papier der deutschen Regierungsparteien, das sich inhaltlich von dem Unions-Kompromiss am Montag unterscheidet.
Das von den Spitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstagabend angenommene Papier formuliert wörtlich folgendermaßen: “(Es) sollen künftig an der deutsch-österreichischen Grenze Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben, direkt in das zuständige Land zurückgewiesen werden, sofern mit diesem Mitgliedstaat ein Verwaltungsabkommen abgeschlossen oder das Benehmen hergestellt wurde, dass er die Antragsteller wieder zurücknimmt. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.” Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) äußerte sich bei seinem Eintreffen im Austria Center Vienna nicht vor den wartenden Journalisten.
(APA)
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