Am 28. April 2015 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch des Landesgerichts Feldkirch vom 22. Dezember 2014 bestätigt. Der Schuldspruch gegen den Untersuchungshäftling erfolgte wegen des Verbrechens der Vergewaltigung und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Das Höchstgericht in Wien hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen.
Der von Sascha Lumper verteidigte Angeklagte bestreitet den Hauptvorwurf der Vergewaltigung. Er habe einvernehmlich mit seiner Stieftochter Sex gehabt und keineswegs gegen ihren Willen, sagte der Beschuldigte. Das Landesgericht glaubte aber nicht ihm, sondern seiner Stieftochter, die sich einer Schulfreundin anvertraut hatte.
Nun hat das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) der Strafberufung des Angeklagten keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage OLG-Pressesprecher Wigbert Zimmermann mit. Das Berufungsgericht hielt die vom Landesgericht verhängte Strafe für angemessen. Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafberufung verzichtet.
Nicht unbescholten
Die Strafe fiel deshalb so hoch aus, weil der Angeklagte nicht unbescholten ist. Als Erschwerungsgrund nannte das Landesgericht sein getrübtes Vorleben. Der 51-Jährige hat bereits eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt. Denn er ist in der Steiermark wegen des Verbrechens des Mordes verurteilt worden.
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