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Stieftochter vergewaltigt: Sechs Jahre Gefängnis

50-Jähriger soll Jugendliche mit Gewalt zum Sex gezwungen haben: Haftstrafe
50-Jähriger soll Jugendliche mit Gewalt zum Sex gezwungen haben: Haftstrafe ©VOL.AT/ Steurer (Themenbild)
Feldkirch. 50-jähriger Dornbirner gibt Beischlaf zu, bestreitet aber eine Vergewaltigung. Angeklagter bekämpft Urteil des Landesgerichts.

Der verheiratete Dornbirner hat nach eigenen Angaben mehrmals Sex mit seiner minderjährigen Stieftochter gehabt. Damit hat er sich schon strafbar gemacht. Einmal hat der 50-Jährige die Jugendliche nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch mit Gewalt zum Sex gezwungen.

Dafür wurde der vorbestrafte Angeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens der Vergewaltigung und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Seiner Stieftochter, deren Anwältin Sandra Wehinger ist, hat der Handwerker als Teilschadenersatz 3000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Sascha Lumper hat Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet. In zweiter Instanz wird nun in Wien der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden. Sollte das Höchstgericht der Nichtigkeitsbeschwerde Folge geben, müsste in Feldkirch neu verhandelt werden. Falls der Schuldspruch in Wien bestätigt wird, würde das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) die Strafe endgültig festlegen.

„Einvernehmlich“

Der Untersuchungshäftling bestreitet die Vergewaltigung und gibt den mehrfachen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu, der mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Zum mehrfachen Beischlaf seines Mandanten mit der minderjährigen Stieftochter sei es stets einvernehmlich gekommen, sagte Verteidiger Lumper in der Hauptverhandlung.

Das Landesgericht folgte allerdings den Angaben der Belastungszeugin. Demnach soll ihr Stiefvater sie im März 2014 einmal gegen ihren erklärten Willen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr genötigt und damit vergewaltigt haben.

Die Strafe fiel in erster Ins­tanz deshalb so hoch aus, weil der Angeklagte nicht unbescholten ist. Als Erschwerungsgrund nannte das Landesgericht sein getrübtes Vorleben. Der Angeklagte ist vorbestraft. Der 50-Jährige hat bereits eine langjährige Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßt. Denn er ist in der Steiermark wegen des Verbrechens des Mordes verurteilt worden. Dafür beträgt die Mindeststrafe zehn Jahre und die mögliche Höchststrafe lebenslängliche Haft. Ein rechtskräftig verurteilter Mörder darf frühestens nach 15 Haftjahren bedingt und damit auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden.

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