Stiefkindadoption für Homosexuelle in Begutachtung
Eine weitergehende Gleichstellungsregelung, wie sie sich SPÖ und Grüne wünschen, wird es laut Entwurf nicht geben.
Die Begutachtung läuft bis 21. Mai, in Kraft treten soll das Adoptionsrecht-Änderungsgesetz 2013 am 1. Juli. Es sieht vor, dass die rechtliche Beziehung des leiblichen Elternteils zum Kind nicht (wie bisher) durch die Annahme durch dessen gleichgeschlechtlichen Partner aufgehoben wird. Geändert wird dafür das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz.
Reguläre Adoption nur für heterosexuelle Paare
Es geht dabei nur um die Adoption von Stiefkindern, ein leibliches Kind von einem der Partner muss also schon vorhanden sein. Die reguläre Adoption bleibt weiterhin heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten.
Den Anstoß für die Änderung gab ein in Österreich lebendes lesbisches Paar. Es hatte beim EGMR gegen die Weigerung der heimischen Gerichte geklagt, der Adoption des Sohnes der einen Frau durch die andere zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben worden wäre.
Mit ihrer Entscheidung im Februar 2013 erkannten die Straßburger Richter eine Diskriminierung in Bezug auf unverheiratete heterosexuelle Paare. Keine Verletzung der Menschenrechtskonvention sahen die Richter dagegen im Vergleich zu verheirateten Paaren.
(APA)
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