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Sticker: Visa-Problem ist gelöst

In der Verfahrensabwicklung bei lang-jährigen Nigeria-Kontakten gibt es nun eine wirtschaftsfreundliche „Sonderlösung“, berichteten am Donnerstag Busswald und Bösch.

„Wir konnten, fast im Rahmen des uns intern gesetzten Zeitlimits, die Verhandlungen mit Innen- und Außenministerium in Sachen Visa-Erteilung für Nigeria-Geschäftskunden heute mit einem für alle Beteiligten ausgezeichneten Ergebnis abschließen.“ Das berichteten heute am späten Nachmittag Mag. Susanne Busswald und Raimund Bösch.

Der Innungsmeister der Vorarlberger Stickereigewerbe und die Außenwirtschaftsreferentin der Ländle-Wirtschaftskammer zum Kern der Vereinbarungen, welche die Branche hörbar aufatmen lassen: „In der Verfahrensabwicklung gibt es eine Sonderlösung, die ausdrücklich nur angewendet wird, wenn das Stickereiunternehmen langjährige Erfahrung im Nigeria-Geschäft hat bzw. der/die um ein Visum ansuchende Nigerianer(in) auf eine langjährige Kundenbeziehung zu besagter Firma verweisen kann. Basis dieses beschleunigten Verfahrens ist die vom Stickereiunternehmen zu unterfertigende Generalverpflichtungserklärung, die im Vergleich zum bisherigen Dokument um einige Kriterien angereichert wurde.“ So müsse der Kunde z. B. den Nachweis einer mindestens siebenjährigen Geschäftstätigkeit in Nigeria erbringen, umgekehrt darf z. B. gegen den einladenden Lustenauer Sticker nicht die kleinste Verfehlung im Hinblick auf die Schengen-Bestimmungen aktenkundig sein.

Wird diese neue Generalverpflichtungserklärung, gemäß der das Stickereiunternehmen für alle entstehenden Kosten im Zuge des Aufenthaltes des Kunden im Schengen-Raum haftet, bei der Botschaft in Abuja abgegeben, entfällt die so genannte Konsultationspflicht. Es ist kein zeitraubender Schriftenlauf mehr zwischen Botschaft in Nigeria und Ministerien in Wien erforderlich – die Botschaft in Abuja selbst ist prüfende und Visum ausstellende Instanz. Und weil z. B. 1000 Kilometer Anreiseweg zur Botschaft auf nigerianischen Straßen ein ungleich mühsameres Unterfangen darstellen als eine „Spritzfahrt“ von Innsbruck nach Paris, reserviert die Botschaft in Abuja ab sofort so genannte „business days“ für solche Geschäftskunden, um auch und gerade für Neukunden besser erreich- und dienstbar zu sein.

Den Vorteil des Wegfalls der Konsultationspflicht übersetzt Bösch auf Anfrage so: „Wenn ich einem Stammkunden interessante Neuigkeiten avisiere, steht der in längstens 10 bis 12 Tagen vor meiner Türe. Bei der vorübergehend gültigen Praxis dauerte das nicht nur doppelt so lang, der Visum-Ansucher konnte durch einen Vermerk in der Schengen-Kartei überhaupt für alle Zeit als Geschäftspartner verloren gehen.“ Und wie ernst war im nachhinein der Aufschrei der Sticker zu nehmen, ohne Lösung der Visa-Problematik müsse die Branche in zwei Wochen zusperren? Bösch: „Es lief in den letzten Wochen zäh, aber es lief immer irgendwie. Messbar Schaden für die Stickereiwirtschaft ist nicht entstanden.“ Man nahm bewusst in Kauf, dass es länger dauerte – dafür „wurden aber alle Details positiv geklärt und z. B. auf die anfänglich geforderte Bankbestätigung des nigerianischen Kunden verzichtet“, sieht auch Bösch ein zur Gänze herzeigbares Verhandlungsergebnis.

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