Frauen brauchen keine “Bevormundung”
Frauen hätten das Recht zu entscheiden, ob sie einen Abbruch wollen oder nicht, “da brauchen sie keine Bevormundung”. Daher müsse es auch in den Spitälern ein Angebot geben. “Hier haben die Länder eine Verantwortung”, so der Minister. Es müsse zwar nicht in jedem Bundesland, aber zumindest in jeder Region ein öffentliches Krankenhaus geben, das Abtreibungen durchführt, stellt der Gesundheitsminister klar. “Es geht aber nicht, dass man Schwangerschaftsabbrüche aus ideologischen Gründen prinzipiell nicht anbietet.”
Stöger deutet auch an, diese Forderung durch finanziellen Druck in der geplanten Spitalsreform einfließen lassen zu wollen. “Es würde in allen medizinischen Bereichen Mindestanforderungen geben. Der Bund schüttet die finanziellen Mittel nur aus, wenn diese eingehalten werden.”
29 Abtreibungsstellen in Österreich
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gibt es aktuell 29 Stellen, an denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Bei 17 davon handelt es sich um öffentliche Spitäler.
Die meisten Standorte befinden sich in der Hauptstadt. In Wien gibt es 13 Adressen, wo Abtreibungen vorgenommen werden, sieben davon sind öffentliche Kliniken. In Niederösterreich werden solche Eingriffe in fünf Krankenhäusern vorgenommen, alle fünf sind öffentlich. In Oberösterreich und Salzburg gibt es jeweils einen Standort in den Landeshauptstädten, bei beiden handelt es sich öffentliche Spitäler. In der Steiermark gibt es zwei Adressen, eine davon öffentlich, in Kärnten sind es vier, zwei davon öffentlich.
In Tirol und Vorarlberg kann man nur in privaten Ordinationen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. In Burgenland gibt es gar keine Möglichkeit.
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