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Steuerreform: ÖVP-Landeschefs pochen auf Nachbesserungen

Übergabe muss leistbar bleiben.
Übergabe muss leistbar bleiben. ©VOL.AT/Steurer
Die ÖVP-Landeshauptleute aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben am Sonntag erneut auf Nachbesserungen bei der Steuerreform gedrängt.

In einer gemeinsamen Aussendung verlangten die Landeschefs Wilfried Haslauer, Günther Platter und Markus Wallner unter anderem, dass die Übergabe von Grundstücken für Betriebe und Familien “auch in Westösterreich” leistbar bleiben müsse.

“Konkreter Handlungsbedarf”

“Konkreter Handlungsbedarf” bestehe besonders in den Bereichen der Grunderwerbssteuer, der Abschreibungen und der Mehrwertsteuer, untermauerten die Landeshauptleute ihre schon zuvor geäußerten Forderungen. Sie wiesen erneut darauf hin, dass man diese Wünsche in den aktuellen Stellungnahmen zum Steuerreform-Entwurf “auch noch einmal deutlich gemacht” habe. “Wir fordern mit Nachdruck ein, dass die in diesen Punkten zugesagten Verbesserungen nun klar in einen haltbaren rechtlichen Rahmen gegossen werden und nicht etwa durch allfällige andere Bestimmungen konterkariert werden”, hieß es in der Aussendung am Sonntag.

Landeschefs fordern “Nachschärfungen”

Bei der geplanten Anhebung der Grunderwerbssteuer gehe man davon aus, “dass, wie zugesagt, der Immobilienpreisspiegel als Grundlage für die Grunderwerbssteuer heran genommen wird (mit einem 30%-igen Abschlag)”, so die VP-Landeschefs. Im betrieblichen Bereich wollen Haslauer, Platter und Wallner, dass es zwei Optionen gibt: Entweder einen Freibetrag in Höhe von 900.000 Euro und dann ein Stufenmodell oder die Begrenzung mit 0,5 Prozent des Verkehrswertes. Zudem fordern die Landeshauptleute, dass bei unentgeltlichen Liegenschaftsübertragungen mitübernommene Lasten nicht mit dem Höchststeuersatz zu belasten sind. Dies gelte sinngemäß auch für den Privatbereich im Zusammenhang mit der Übernahme von Wohnrechten, hieß es in der Aussendung.

Bei den geplanten Anhebungen der Mehrwertsteuer von zehn auf 13 Prozent in bestimmten Bereichen fordern die Landeschefs vor allem beim Beherbergungsbereich “Nachschärfungen”. Es müsse “die Zusage eingehalten werden”, einen bestimmten Anteil des Zimmerpreises (etwa im Bereich Halb- oder Vollpension) auf den Bereich Verpflegung, der mit nur zehn Prozent Steuer belastet wird, anzurechnen.

Klarstellung bei Abschreibungsregeln verlangt

Eine Klarstellung in der entsprechenden Richtlinie fordern die Landeshauptleute außerdem hinsichtlich der neuen Abschreibungsregeln, die in Zukunft vorsehen, dass jene beweglichen Gegenstände, die bisher als unbeweglich behandelt wurden, künftig nach der betriebsüblichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden können (etwa sanitäre Einrichtungen, Bäder, Bodenbeläge).

(APA)

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