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Steuerreform: eine Frage der Gerechtigkeit

Steuerreform wurde in Gesetze gegossen.
Steuerreform wurde in Gesetze gegossen. ©APA
Schwarzach. Unsere Frage des Tages: Die Grunderwerbssteuer bei Betriebsübergaben wird mit 0,5 Prozent gedeckelt, private Erbschaften mit bis zu 3,5* Prozent besteuert. Ist das gerecht?

* Für Vermögensteile unter 250.000 Euro wird nun eine Steuer von 0,5 Prozent eingehoben, für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro zwei Prozent, für alles über 400.000 Euro 3,5 Prozent. Im privaten Bereich – Unternehmen sind jetzt mit 0,5 Prozent gedeckelt. Mehr lesen in der digitalen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten…

Wallner und Rüdisser mit Steuerreform zufrieden

Für Wallner und Rüdisser bedeutet die Steuerreform eine “massive Entlastung für die breite Bevölkerungsgruppe”. So könne man jetzt auch einige Härtefälle entschärfen. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer wird künftig ein Immobilienpreisspiegel herangezogen. Vom jeweiligen Wert werden dann 30 Prozent abgezogen. Außerdem wird es einen Freibetrag von 900.000 Euro geben, die weiteren Steuersätze sind gestaffelt: 0,5 Prozent bin 250.000 Euro, zwei Prozent bis 400.000 Euro und 3,5 Prozent über 400.000 Euro. Es kann auch eine Deckelung mit 0,5 Prozent des ermittelten Wertes herangezogen werden. “Die Betriebsübergabe in der Familie bleibt damit leistbar”, so Rüdisser. Mehr lesen…

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Ja: 63,93 Prozent
Nein: 36,07 Prozent
(366 Teilnehmer)

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