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Steuerreform: Das ändert sich 2020

©APA
Die im Herbst beschlossene Steuerreform bringt unterschiedliche Entlastungen.

Mit der Steuerreform, welche Mitte September 2019 vom Nationalrat beschlossen wurde, kommen einige Änderungen auf uns zu. Diese bringen vor allem positive Aspekte für niedrige Einkommen, führen dazu, dass Internetgiganten eine 5% Digitalsteuer auf ihre Werbeumsätze zu entrichten haben, erweitern die Pauschalierung für Kleinunternehmer und führen zu einer Senkung der Umsatzsteuer auf Online-Medien.

Erhöhung der Negativsteuer

Die höhere Negativsteuer soll Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringem Einkommen entlasten. Zusätzlich zur jährlichen Negativsteuer sollen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro bis zu 300 Euro jährlich zurückerstattet bekommen. Die Negativsteuer für Pensionisten soll jährlich von 110 Euro auf 300 Euro steigen. Die Änderung soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Gesenkter KV-Beitrag

Für Selbstständige und Bauern, die von der Negativsteuer nicht profitieren, soll der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85 % gesenkt werden. Dies führt dazu, dass diese unabhängig vom Einkommen eine Entlastung erfahren. Unter der Geringfügigkeitsgrenze kommt es allerdings zu keiner Entlastung.

Kleinunternehmerpauschalierung

Für Kleinunternehmer wird es nach der Steuerreform eine praktikable Möglichkeit der Pauschalierung geben. Die pauschal abzugsfähigen Betriebsausgabensätze werden bei 20% für Dienstleister und 45% für andere Kleinunternehmer liegen. Neben diesen pauschalen Ausgaben sind noch die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag abzugsfähig. Die Grenze für Kleinunternehmer wird im Zuge dessen (auch im Bereich der Umsatzsteuer) von 30.000 Euro auf 35.000 Euro angehoben werden.

Umsatzsteuersenkung für E-Books

Die Umsatzsteuer, welche auf E-Books entfällt, soll von 20% auf 10% gesenkt werden. Mit dem bisherigen Steuersatz von 20% bestand ein Unterschied zwischen Print-Medium und Online-Medium. Durch die Änderung folgt der Nationalrat dem Rat der EU, welcher den Mitgliedsstaaten ab Oktober 2018 gestattet hat, den ermäßigten Steuersatz auch ­bei elektronischen Veröffentlichungen anzuwenden.

5 % Digitalsteuer auf Werbeumsätze

Zukünftig sollen Unternehmen, die weltweit mehr als 750 Mill. Umsatz und in Österreich mehr als 25 Mill. Werbeumsatz haben, eine Digitalsteuer in Höhe von 5 % ihrer Onlinewerbeumsätze abführen. Dadurch sollen diese Werbeumsätze den Werbeumsätzen in herkömmlichen Medien, die mit der Werbeabgabe belastet sind, gleichgestellt werden.

Änderung der NoVA

Das neue technische Messverfahren für COWLTP hätte die meisten Kraftfahrzeuge gleichmäßig teurer gemacht. Durch eine neue steuerliche Formel und einen höheren Abzugsbetrag sollen nun Pkw mit weniger Verbrauch entlastet und jene mit höherem Verbrauch bis zu 2670 Euro teurer werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Mit der Steuerreform kommt es auch zu einer Änderung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern. Bisher durften die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes nicht mehr als 400 Euro betragen, damit es als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden konnte. Diese Grenze wird ab 2020 auf 800 Euro angehoben.

(Red.)

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