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Steuerreform 2010: Familien entlasten und Betreuungsarbeit berücksichtigen

Der Vorarlberger Familienverband begrüßt das Bekenntnis der ÖVP, bei der nächsten Steuerreform Familien zu entlasten und fordert: Neben der Anzahl der zu versorgenden Kinder muss auch Betreuungstätigkeit für pflegende Angehörige steuerlich abgegolten werden.

„Wenn es um staatliche Unterstützungen wie Sozialhilfe, Notstandshilfe, Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, Schülerbeihilfe oder Studienbeihilfe geht, wird stets gefragt, wie viel Personen von welchem Einkommen leben müssen“, sagt Martin Hefel, Obmann des Vorarlberger Familienverbandes. Dass diese Frage in Zukunft auch bei der Steuerberechnung eine größere Rolle spielen soll, freut ihn.

Derzeit beträgt die Steuerentlastung für einen Alleinverdiener mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern 669 Euro, sind drei Kinder zu versorgen, reduziert sich die Steuer um 889 Euro pro Jahr. Der Vorarlberger Familienverband fordert ein steuerfreies Existenzminimum für jedes Familienmitglied und kann sich vorstellen, dass pro Familienmitglied ein bestimmter Betrag steuerfrei gestellt wird. „Im Vergleich zu einer Steuerfreistellung von 10.000 Euro für die Steuerpflichtigen, sind die derzeitigen Absetzbeträge sehr niedrig“, sagt Hefel und schlägt vor, für Kinder zumindest 5.000 Euro pro Jahr steuerfrei zu stellen.

Das Bekenntnis, Familien bei der nächsten Steuerreform zu entlasten, heißt für den Familienverband auch, Betreuungsleistungen steuerlich stärker zu berücksichtigen. „Es wird immer Fälle geben, bei denen es nahezu unmöglich ist, dass beide Partner erwerbstätig sind“, sagt Hefel. Etwa dann, wenn mehrere Kinder zu betreuen und zu versorgen sind oder wenn sich Eltern dafür entscheiden, das behinderte Kind oder den pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen. „Wir wissen, dass institutionelle Betreuung – egal ob bei pflegebedürftigen Kindern oder pflegebedürftigen älteren Menschen – um ein vielfaches teurer ist als die Betreuung innerhalb der Familie“, sagt der Obmann des Vorarlberger Familienverbandes. „Verzichtet eine Person auf die Erwerbsarbeit und entscheidet sich für die Betreuung zu Hause, muss es für diese Pflegetätigkeit zumindest eine gewisse Zeit eine deutliche Steuerentlastung geben.

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Kontakt, Rückfragen:
Martin Hefel, Obmann Vorarlberger Familienverband, T 0664/1039 241

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