Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Wilfried Marte sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Kebapstand-Betreiber in der Zeit von März 2004 bis Februar 2005 insgesamt 107.000 Euro am Finanzamt vorbeischleust hatte. Der heute 30-Jährige soll damals Wareneinkäufe nicht verzeichnet haben und sich so Umsatz- und Einkommensteuern erspart haben.
Ein Teil der Geldstrafe 15.000 Euro wurde dem geständigen Angeklagten bedingt nachgelassen. Kann er die restlichen 30.000 Euro nicht bezahlen, werden zwei Monate Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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