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Steuerliche Absetzbarkeit

Die rasche Umsetzung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinder- und der Altenbetreuung oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen für Betreuungs- und Haushaltshilfen wurde vom Bund gefordert.

Die Konferenz der Familienreferenten der Länder hat am Freitag, in Salzburg einstimmig die rasche Umsetzung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinder- und der Altenbetreuung oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen für Betreuungs- und Haushaltshilfen vom Bund gefordert, berichtet Landesrätin Greti Schmid.

Einmal mehr verweist Schmid auf die Notwendigkeit dieser Maßnahme: zusätzliche Arbeitsplätze speziell für Frauen, die Möglichkeit eines regulären Beschäftigungsverhältnisses und die Verringerung des “grauen Arbeitsmarktes” sowie die sozialrechtliche Absicherung speziell von Frauen.

Die Landesfamilienreferentenkonferenz ersucht den Bund auch, die Bevölkerung verstärkt über die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings zu informieren. Die Entwicklung sowie die tatsächliche Inanspruchnahme dieses freiwilligen Pensionssplittings müssen beobachtet werden. Dabei gelte es auch die besondere Problematik der Alleinerziehenden zu berücksichtigen. Ziel ist laut Schmid mittelfristig ein verpflichtendes Pensionssplitting.

Weitere Themen, die in Salzburg diskutiert wurden, sind die Berücksichtigung der Kinderbetreuung im Finanzausgleich, die Benachteiligung beim Alleinverdienerabsetzbetrag durch den Wechsel der Eltern bei der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes sowie die Elternkarenz für Pflegeeltern.

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