Dabei beantwortete Steuerexperte Mag. Michael Goldner, Vorstandsmitglied des Vorarlberger Familienverbandes, alle telefonischen Anfragen kostenlos. Die Anfragen an den Steuerexperten waren zahlreich und betrafen verschiedene steuerliche Themen rund um die Familie.
Eine Frage wiederholte sich jedoch immer wieder: „Ich wurde vor kurzem geschieden, möchte nun meinen Steuerausgleich machen. Wie mache ich meine Unterhaltsleistungen steuerlich geltend?“ Leider können die Unterhaltszahlungen in Österreich gar nicht berücksichtigt werden. Lediglich ein äußerst bescheidener Unterhaltsabsetzbetrag reduziert die Steuerlast von Unterhaltsverpflichteten. Durch die Nichtabzugsfähigkeit der Unterhaltszahlungen müssen Unterhaltsverpflichtete Einkommen zum persönlichen Höchsteinkommensteuersatz versteuern, obwohl ihnen diese Einkommensbestandteile zivilrechtlich gar nicht zustehen. Das heißt der Betroffene muss Einkommen versteuern, das ihm nicht zur Verfügung steht, weil er damit seinen Unterhaltsleistungen nachkommt.
Der Vorarlberger Familienverband fordert daher seit Jahren, dass Unterhaltsleistungen im österreichischen Steuerrecht wesentlich besser berücksichtigt werden müssen. Dies käme nicht nur Geschiedenen zugute, sondern würde auch den finanziellen Nachteil von Paaren mit Kindern gegenüber Paaren ohne Kinder ausgleichen. Die österreichische Bundesregierung muss hier eine faire Lösung für Familien finden. Es besteht akuter Handlungsbedarf.
T 05522/73365-0, Mag. Michael Goldner – Trias Wirtschaftstreuhand GmbH, Feldkirch
Unter www.familie.or.at/veranstaltungen/steuertipps können zehn Steuertipps für Familien abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese auch gerne zugesendet.
Kontakt: Mariros Pichler, T 05574/4767-1, mariros.pichler@familie.or.at
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