Die Kommission schickte am Mittwoch eine so genannte begründete Stellungnahme an Österreich, wie es in Kreisen der EU-Behörde hieß. Somit hat Österreich zwei Monate Zeit, um die Bedenken der EU-Kommission aus dem Weg zu räumen. Sollte dies nicht gelingen, kann die EU-Behörde Österreich in der Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen Mindestpreise für Zigaretten gegen EU-Recht. Nach einem früheren Urteil des EU-Gerichtshofs gegen Griechenland stehen sie im Widerspruch zu einer EU-Steuerrichtlinie, weil sie unausweichlich den Effekt hätten, die Freiheit von Produzenten und Importeuren zu beschränken, ihren Verkaufspreis zu bestimmen. In der Richtlinie sind andere Verbrauchssteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer geregelt.
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