AA

Stempelgeld-Bezieher im Visier

Dass das AMS immer schärfer gegen den Missbrauch von Arbeitslosengeldern oder Notstandshilfe vorgeht, zeigt Wirkung. Es sperrte in 2806 Fällen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

So wurden vom AMS Vorarlberg im Vorjahr in 2806 Fällen das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe mit Bescheid gesperrt. Das ist nach einem ständigen Anstieg dieser Sanktionen von 2001 bis 2004 im Jahr 2005 wieder ein Rückgang um 151 Fälle bzw. 5, 2 Prozent. Durch diese Sperren kam ein Betrag von geschätzten 1,9 Mill. Euro nicht zur Auszahlung. Dieses Geld verbleibt in der Arbeitslosenversicherung.

Laut Anton Strini vom AMS Vorarlberg betrugen von 2004 auf 2005 die Rückgänge des Missbrauchs in den einzelnen Bereichen:

  • Mangelnde Arbeitswilligkeit: 17 Prozent (76 Fälle)
  • Unbegründete Selbstauflösung eines Dienstverhältnisses: 8 Prozent (141 Fälle).

    Eine Zunahme um 64 Fälle bzw. acht Prozent gab es hingegen bei der Einstellung der Bezüge wegen Kontrollversäumnis.

    Dauer der Sperre

    Bei Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme erwartet die Betroffenen beim ersten Mal eine Sperre von sechs Wochen. Im Wiederholungsfall wird eine Sperre von acht Wochen verhängt.

    Wird der vereinbarte Kontrolltermin beim AMS nicht eingehalten, kann der AMSBerater vorübergehend das Arbeitslosengeld sperren. Auch bei Selbstkündigung des Dienstverhältnisses ohne Vorliegen triftiger Gründe wird vom AMS eine vierwöchige Wartefrist auf Arbeitslosengeld verhängt.

    Meldung der Betriebe

    Strini bestätigt, dass heute die Bestimmungen des Arbeitslosengesetzes gegen den Missbrauch von Arbeitslosengeldern und Notstandshilfe schärfer gehandhabt werden als noch vor ein paar Jahren. Auch die verbesserten Kontakte des AMS zu den Betrieben sind eine weitere Ursache der hohen Zahl von Sperren. Denn erst durch die Rückmeldung der Betriebe ergeben sich für das AMS eindeutige Anhaltspunkte für Sanktionen. Darüber hinaus ist auch die Arbeitslosigkeit in Österreich deutlich angestiegen.

    Sanktionen

    Sanktionen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Jahre 2005

  • Burgenland: 2.023
  • Kärnten: 6.738
  • Niederösterreich: 12.390
  • Oberösterreich: 14.341
  • Salzburg: 5.137
  • Steiermark: 12.886
  • Tirol: 5.655
  • Vorarlberg: 2.806
  • Wien: 25.469

    Gründe für die Sperre finanzieller Leistungen

  • Ein konkretes Stellenangebot, das laut Gesetz als zumutbar gilt, wird nicht angenommen.
  • Eine Anstellung wird vereitelt, d. h. jemand nimmt durch sein Verhalten in Kauf, dass er von einer Firma nicht eingestellt wird.
  • Arbeitslose nehmen an einem Kurs nicht teil, obwohl die Teilnahme mit dem Berater bzw. der Beraterin vereinbart wurde, oder sie gefährden den Erfolg eines Kurses.
  • Ein Termin beim Berater wird ohne triftige Gründe nicht eingehalten.
  • Arbeitslose beteiligen sich nicht aktiv an der Arbeitssuche.
  • home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Stempelgeld-Bezieher im Visier