So wurden vom AMS Vorarlberg im Vorjahr in 2806 Fällen das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe mit Bescheid gesperrt. Das ist nach einem ständigen Anstieg dieser Sanktionen von 2001 bis 2004 im Jahr 2005 wieder ein Rückgang um 151 Fälle bzw. 5, 2 Prozent. Durch diese Sperren kam ein Betrag von geschätzten 1,9 Mill. Euro nicht zur Auszahlung. Dieses Geld verbleibt in der Arbeitslosenversicherung.
Laut Anton Strini vom AMS Vorarlberg betrugen von 2004 auf 2005 die Rückgänge des Missbrauchs in den einzelnen Bereichen:
Eine Zunahme um 64 Fälle bzw. acht Prozent gab es hingegen bei der Einstellung der Bezüge wegen Kontrollversäumnis.
Dauer der Sperre
Bei Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme erwartet die Betroffenen beim ersten Mal eine Sperre von sechs Wochen. Im Wiederholungsfall wird eine Sperre von acht Wochen verhängt.
Wird der vereinbarte Kontrolltermin beim AMS nicht eingehalten, kann der AMSBerater vorübergehend das Arbeitslosengeld sperren. Auch bei Selbstkündigung des Dienstverhältnisses ohne Vorliegen triftiger Gründe wird vom AMS eine vierwöchige Wartefrist auf Arbeitslosengeld verhängt.
Meldung der Betriebe
Strini bestätigt, dass heute die Bestimmungen des Arbeitslosengesetzes gegen den Missbrauch von Arbeitslosengeldern und Notstandshilfe schärfer gehandhabt werden als noch vor ein paar Jahren. Auch die verbesserten Kontakte des AMS zu den Betrieben sind eine weitere Ursache der hohen Zahl von Sperren. Denn erst durch die Rückmeldung der Betriebe ergeben sich für das AMS eindeutige Anhaltspunkte für Sanktionen. Darüber hinaus ist auch die Arbeitslosigkeit in Österreich deutlich angestiegen.
Sanktionen
Sanktionen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Jahre 2005
Gründe für die Sperre finanzieller Leistungen
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