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Stellungnahme der Stadt Dornbirn zu ORF Berichten

©Beate Rhomberg
Willkür im Bauverfahren? Text: Ralf Hämmerle

Dornbirn. In einem Bericht des ORF in der Sendung „Vorarlberg Heute“ vom Donnerstag, dem 12. Jänner 2012 wurde der Stadt Dornbirn „Willkür im Bauverfahren“ vorgeworfen. In einem weiteren Bericht vom 17. Jänner 2012 wurde der Stadtverwaltung von den Stadträten Martin Konzet und Gebhard Greber indirekt vorgeworfen, in den beratenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses sowie der beschlussfassenden Sitzung des Stadtrates Unterlagen vorgelegt zu haben, die das Ausmaß des Bauvorhabens nicht im vollen Umfang erkennbar machten.

Die Stadt Dornbirn nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das Bauvorhaben in Rüttenen wurde gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt und von den zuständigen Aufsichtsorganen bestätigt. Den beratenden und beschlussfassenden Gremien wurden sämtliche Unterlagen vorgelegt. Im Stadtplanungsausschuss standen die Fachexperten für zusätzliche Informationen und Diskussionen zur Verfügung. Zudem bestand für die oben genannten Stadträte jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht.

Dem Vorwurf der Stadträte Martin Konzet und Gebhard Greber wird von der Stadtverwaltung heftig widersprochen. Hätte es seitens der genannten Stadträte Bedenken gegen eine Beschlussfassung gegeben, hätten sie diese jederzeit formulieren können. Sie hätten auch jederzeit die Möglichkeit gehabt, zusätzliche Informationen einzuholen was aber offensichtlich nicht geschehen ist und auch nicht notwendig war, weil die Unterlagen vorlagen.

Die Vorgangsweise der genannen Stadträte wird von den zuständigen Stellen in der Verwaltung mit großem Befremden aufgenommen. Es entsteht der Eindruck, dass hier auf dem Rücken der Verwaltung „politisches Kleingeld“ gemacht werden möchte. Das entspricht nicht der bisher gepflegten Zusammenarbeit und wird klärende Gespräche erfordern, wie die zukünftige Arbeit gestaltet werden soll.

Zum Bauverfahren selbst:
Vom Bauwerber wurde für die Errichtung eines Geräteschuppens in der Bergparzelle „Rüttenen“, der einen bereits vorhandenen Schuppen ersetzen sollte, ein Bauantrag gestellt. Dieser Antrag wurde in einem Bauverfahren abgewickelt. Während der Bauphase wurde ein Abänderungsantrag gestellt, welcher ebenfalls im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Verfahren abgewickelt wurde. Zudem musste für das Bauverfahren eine Ausnahmegenehmigung des Flächenwidmungsplans erteilt werden. Auch dieses Verfahren wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt und von den Aufsichtsgremien bestätigt. Sämtliche Verfahren und notwendigen Beschlüsse wurden offen und transparent angewickelt. Sämtliche Unterlagen lagen den Beschlussakten zu jeder Zeit bei und konnten eingesehen werden.

In der Folge wurde vom Nachbarn bei der Bezirkshauptmannschaft eine Überprüfung veranlasst. Die Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde hat ergeben, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt worden ist. Mehrere Anzeigen des Nachbarn wurden von der Staatsanwaltschaft geprüft und die Verfahren nach der Feststellung der Rechtsmäßigkeit der Verfahren und Beschlüsse eingestellt. Rechtlich wurde das Verfahren also auf mehreren Ebenen geprüft und für rechtmäßig befunden.

Offensichtlich hat der Nachbar nun als weitere „Instanz“ die Medien, insbesondere den ORF Redakteur Gernot Hämmerle, eingeschaltet. Die Berichte des ORF waren inhaltlich stark verkürzt, sodass der Eindruck entehen musste, die Verfahren seien „willkürlich“ abgewickelt worden. Dass die Stadträte Martin Konzet und Gebhard Greber wider besseren Wissens Vorwürfe an die Stadtverwaltung richten, ist für diese nicht nachvollziehbar.

Mag. Ralf Hämmerle
Amt der Stadt Dornbirn
Öffentlichkeitsarbeit

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