Der Mann befindet sich in medikamentöser Behandlung. Ein Absetzen der Medikamente führe bei dem Beschuldigten zu unkontrollierbaren Folgen. Seit einem halben Jahr erscheint der Mann deshalb regelmäßig beim Arzt und hält sich an dessen Anweisungen.
Das Gericht spricht aus diesem Grund die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf Bewährung aus. Das heißt, der Mann wird nur dann eingewiesen, wenn er seine Termine nicht wahrnimmt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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