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Statistik: Angriffe auf Beamte in Österreich sinken

Erst kürzlich wurde ein Beamter in Dornbirn angegriffen und tödlich verletzt.g
Erst kürzlich wurde ein Beamter in Dornbirn angegriffen und tödlich verletzt.g ©APA/STIPLOVSEK DIETMAR
Trotz des tödlichen Angriffs auf einen Vorarlberger Beamten zeigt die Statistik: Tätlichen Angriffe auf Staatsbedienstete gehen in den letzten Jahren zurück. Wurden 2009 noch 293 Personen angegriffen, waren es 2018 nur noch 179.

2018 hat es in Österreich insgesamt 45 Verurteilungen wegen tätlichen Angriffs auf einen Beamten gegeben. Im Vergleich zum Jahr 2009, in dem es noch 124 Verurteilungen gab, bedeutet dies einen Rückgang von 64 Prozent. Seit 2009 bearbeiteten die heimischen Staatsanwaltschaften insgesamt 2.593 Fälle von tätlichen Angriffen auf Beamten, geht aus dem Zahlen des Justizministeriums hervor.

Tätliche Angriffe auf Beamte.
Tätliche Angriffe auf Beamte. ©APA

Bis 1. Februar 2019 fielen heuer bei den Staatsanwaltschaften 17 Delikte an, acht mal wurde 2019 bereits Anklage erhoben, sechs Fälle wurden eingestellt, vier Mal kam es zu einer Verurteilung. Der Paragraf 270 Strafgesetzbuch (StGB) sieht seit der Strafrechtsnovelle 2017 für einen tätlichen Angriff auf einen Beamten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Zuvor waren es sechs Monate Haft gewesen.

Deutlich weniger Angriffe auf Beamte

2009 bearbeiteten die heimischen Staatsanwaltschaften 293 Fälle von tätlichen Angriffen, 2017 waren es noch 249 gewesen. Erst im Jahr 2018 gab es mit 179 Fällen im Zehn-Jahresvergleich erstmals weniger als 200 Anlassfälle. Von 2009 bis 2018 gab es so einen Rückgang von 39 Prozent. Auch die Zahl der Anklagen ging von 180 im Jahr 2009 auf 115 im Jahr 2017 zurück, im Vorjahr waren es mit 92 Anklagen erstmals weniger als hundert. Von 2009 bis 2018 halbierte sich damit die Zahl der Anklagen. Insgesamt wurde seit dem Jahr 2009 in ganz Österreich 1.357 Mal Anklage wegen eines tätlichen Angriffs auf Beamte erhoben, 820 Mal wurden Urteile gefällt.

Unter Beamte fallen alle Personen, die “im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen einer Kirche oder Religionsgesellschaft” mit Aufgaben der Verwaltung betreut sind. Dazu gehören eben neben Polizisten und Justizwachebeamten auch Beamte in Behörden.

(APA/red)

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