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Start der Neuen Oberstufe auf 2023/24 verschoben

Der Start der Neuen Oberstufe wird erneut verschoben.
Der Start der Neuen Oberstufe wird erneut verschoben. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Der Start der Neuen Oberstufe wird auf das Schuljahr 2023/24 verschoben. Geplant sind weitere Fördermöglichkeiten für Kinder.

Der verpflichtende Start der Neuen Oberstufe (NOST) wird erneut verschoben. Neues angepeiltes Beginndatum ist das Schuljahr 2023/24, heißt es in einem zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesentwurf laut "Wiener Zeitung". Zusätzlich zu Deutschklassen soll es noch andere Fördermöglichkeiten für Kinder geben, die nicht ausreichend Deutsch können. Die Deutschklassen selbst bleiben bestehen.

NOST hätte bereits 2017/18 starten sollen

Eigentlich hätte die NOST bereits 2017/18 flächendeckend starten sollen, die ersten Probeläufe gibt es schon seit 2013/14. Anschließend wurde allerdings - auch auf Druck von Eltern-, Lehrer-und Schülervertretern - der Start immer wieder vertagt. Die letzte Verschiebung gab es erst im Jänner, und zwar von 2021/22 auf 2022/23.

Bei der NOST wird ab der 2. Klasse der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) bzw. der 6. Klasse AHS der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Bei einer negativen Note in einem Fach muss dann nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul per "Semesterprüfung" positiv abgeschlossen werden. Bis zur Matura müssen aber alle "Nicht Genügend" ausgebessert sein - bis dahin dürfen die Schüler nicht zur Reifeprüfung antreten.

Auf freiwilliger Basis haben bisher rund ein Zehntel der knapp 350 AHS- bzw. die Hälfte der 365 BMHS-Standorte auf die NOST umgestellt. Diese Schulen können laut dem Entwurf auch weiter bei der NOST bleiben.

Änderungen bei Deutschklassen geplant

Kleine Änderungen soll es auch bei den Deutschklassen geben: Organisatorisch sollen Kinder mit Deutsch als Erstsprache zunächst einen kürzeren Einstufungstest machen können - erst wenn dieser einen Verdacht auf Sprachprobleme ergibt, sollen die weiteren zeitintensiveren Tests zur Feststellung des Förderbedarfs durchgeführt werden. Außerdem soll versucht werden zu klären, welche Ursachen für einen möglichen Förderbedarf bei Kindern mit Erstsprache Deutsch vorliegen. Laut Entwurf könnten dies medizinische Indikationen sein, Hörschädigungen oder Legasthenie. Sollten solche Gründe vorliegen, kann der Besuch einer Deutschklasse entfallen und auf andere Fördermaßnahmen gesetzt werden.

Auch für Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch soll es "zusätzliche passgenaue Fördermaßnahmen" geben können. Je nach Förderbedarf können dies laut den Erläuterungen etwa ein sprachheilpädagogischer Einsatz oder psychosoziale Unterstützungsleistungen durch die Schulpsychologie sein. Die Kinder müssen die Deutschklasse bzw. den Deutschförderkurs aber weiter besuchen.

Ebenfalls im Entwurf geregelt ist das Überführen der bisherigen Schulversuche zum Leistungssport an 26 Standorten in das Regelschulwesen. An bereits bestehenden Schulen soll dadurch eine "Bildungsanstalt für Leistungssport" geschaffen werden können. Zusätzliche Standorte werden aber nicht eingerichtet.

(APA/Red)

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