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Stärkung der Finanzkraft

Das Land Vorarlberg gewährt in einer ersten Rate 63 Gemeinden 45,9 Millionen Schilling an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen. [8.7.99]

Die Höhe der Bedarfszuweisungen richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Finanzkraft der Gemeinden und ist besonders “für kleinere Gemeinden, die ihren Finanzbedarf nicht aus eigener Kraft decken können, unverzichtbar” erläuterte Landesrat Siegi Stemer.

Wichtige infrastrukturelle Aufgaben werden von den Gemeinden geleistet. Besonders kleinere Gemeinden können diese Aufgaben nicht ausschließlich mit eigenen Mitteln abdecken. Die Zuteilung der schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen ist vorgesehen, “wenn der reguläre Finanzbedarf einer Gemeinde die tatsächliche Finanzkraft übersteigt” (Landesrat Stemer).

Insgesamt sind für das laufende Jahr 459 Millionen Schilling für Bedarfszuweisungen vorgesehen. Diese teilen sich in schlüsselmäßige und besondere Bedarfszuweisungen auf. Besondere Bedarfszuweisungen werden zugeteilt, wenn wichtige infrastrukturelle Maßnahmen wie Schul- oder Straßenbauten getätigt werden.

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