Die Höhe der Bedarfszuweisungen richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Finanzkraft der Gemeinden und ist besonders “für kleinere Gemeinden, die ihren Finanzbedarf nicht aus eigener Kraft decken können, unverzichtbar” erläuterte Landesrat Siegi Stemer.
Wichtige infrastrukturelle Aufgaben werden von den Gemeinden geleistet. Besonders kleinere Gemeinden können diese Aufgaben nicht ausschließlich mit eigenen Mitteln abdecken. Die Zuteilung der schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen ist vorgesehen, “wenn der reguläre Finanzbedarf einer Gemeinde die tatsächliche Finanzkraft übersteigt” (Landesrat Stemer).
Insgesamt sind für das laufende Jahr 459 Millionen Schilling für Bedarfszuweisungen vorgesehen. Diese teilen sich in schlüsselmäßige und besondere Bedarfszuweisungen auf. Besondere Bedarfszuweisungen werden zugeteilt, wenn wichtige infrastrukturelle Maßnahmen wie Schul- oder Straßenbauten getätigt werden.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.