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Stantejsky-Prozess: Ex-Generaldirektor Springer spricht von Mobbing

Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin Stantejsky kämpft gegen ihre Entlassung.
Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin Stantejsky kämpft gegen ihre Entlassung. ©APA
Die Beiziehung eines "kaufmännischen Gewissens im Bereich des künstlerischen Geschäftsführers" sei nicht die Idee des inzwischen entlassenen Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann gewesen, wie Ex-Generaldirektor Georg Springer, am Mittwoch beim von Silvia Stantejsky angestrengten Arbeitsgerichtsprozess. Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters kämpft weiter gegen ihre Entlassung.

Hartmann hatte bisher stets betont, dass er den deutschen Theaterexperten Peter F. Raddatz engagiert habe, um Klarheit über ein für ihn nicht nachvollziehbares kaufmännisches System im Burgtheater zu gewinnen. Springer stellte das in der vierten Tagsatzung gegenüber Richter Helge Eckert allerdings völlig anders dar. Nachdem er erfahren habe, dass Versuche der damaligen kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky und der damaligen Vizedirektorin Karin Bergmann, Hartmann die Budgetierungssysteme zu erklären, nicht gefruchtet hätten, habe er Hartmann den Vorschlag gemacht, eine Unterstützung der künstlerischen Geschäftsführung in kaufmännischen Agenden zu suchen.

Raddatz nur als Unterstützung

Nach spätem Scheitern der konkreten Verhandlungen mit einem ersten Kandidaten sei “ein gewisser Herr Raddatz” “der zweite Versuch” gewesen. Bei einer Sitzung habe dieser gesagt, “er werde hier eine Planung einführen”, bei einer weiteren habe er gänzlich geschwiegen. Auch Kritik soll Raddatz nie geäußert haben sondern “nur unter Kenntnis der deutschen Rechtslage auf Punkte hingewiesen, die er nicht verstünde im österreichischen System”, was etwa die Abschreibung von Produktionen betreffe. “Es gibt kein einziges schriftliches Belegstück für eine Beratungstätigkeit von Herrn Raddatz”, betonte Springer, allerdings aufgrund seines Honorars “einen finanziellen Abgang, der wesentlich über dem Nettobezug eines kaufmännischen Geschäftsführers liegt”.

Mobbing im Burgtheater

Eine neuerliche Bewerbung Stantejskys um die Position einer kaufmännischen Geschäftsführerin habe er nicht unterstützen können. Der Gegenwind im Aufsichtsrat war einfach zu groß, wie Springer berichtet. Auch Mobbing spricht er an. “Ich war aber der festen Überzeugung, dass es schädlich ist für das Burgtheater, wenn zwei nicht mehr kommunikationsfähige Personen in der Geschäftsführung zusammenarbeiten.” Daher habe er ihr im Jänner 2013 vorgeschlagen, brieflich auf eine solche Bewerbung zu verzichten.

Stantejskys Zustand war “beängstigend”

Ab 1. September 2013 sei Stantejskys als stellvertretende künstlerische Geschäftsführerin tätig gewesen, habe sich aber von ihrem alten Verantwortungsbereich nicht verabschieden können. Vor ihrer am 18. November 2013 ausgesprochenen Entlassung habe Springer keine persönliche Wahrnehmung über gröbere gesundheitliche Probleme von Stantejsky gehabt. An diesem Tag und danach sei ihr Zustand jedoch “beängstigend” gewesen.

Der von Stantejsky gegen ihre Entlassung angestrengten Prozess wird in der heutigen vierten Tagsatzung noch mit Einvernahmen des derzeitigen kaufmännischen Geschäftsführers Thomas Königstorfer, Bundestheater-Holding-Prokurist Othmar Stoss und Peter Stransky, dem Leiter der Internen Revision, fortgesetzt.

“Persönlicher Vertrauensbruch”

Auch Stantejskys Pensionsregelung kam bei Springers Einvernahme zur Sprache. Sie sei offenbar bereits seit langem Nutznießerin einer Pensionskassenregelung gewesen, die als Ausnahmeregelung etwa für Geschäftsführer gedacht gewesen sei. Dies habe Stantejsky nie erwähnt, er habe erst zufällig am 18. November 2013 Kenntnis darüber erlangt: “Ich empfand das als persönlichen Vertrauensbruch.”

Da sie als langjährige Bundestheater-Angestellte ohnedies eine Bundestheater-Pension bekäme, sei Stantejsky nicht im vorgesehenen Kreis der Nutznießer gewesen. Eine Änderung bzw. Erhöhung ihres Pensionsvertrags müsste von den damaligen Burgtheater-Geschäftsführern unterfertigt worden seien, so Springer. Sei dies der Fall gewesen, hätte sie diese Konzernrichtlinien nicht eingehalten.

Umstände der Suspendierung

In der Folge wurden die – großteils bekannten – näheren Umstände der nach Suspendierung am 12. November 2013 (gegen die Hartmann “vehementesten Widerstand” gezeigt hätte, “daher auch die Weisung zur Suspendierung, die hätte sonst der Direktor verweigert”, so Springer) und der von der Geschäftsführung des Burgtheaters ausgesprochenen Entlassung (“Eine Weisung war vorbereitet”) am 18. November 2013 thematisiert.

Es habe weder zu diesem Termin noch zwei Tage später ein Angebot zu einer wie immer gearteten Weiterbeschäftigung gegeben, sagte Springer. “Mein ständiges Bemühen und sogar Kampf in unseren Vorgesprächen war, Hartmann vor einem Unsinn zu bewahren, sich um Kopf und Kragen zu reden und eine verzeiherische Handlung zu setzen”, so Springer. Er habe daher keinerlei Veranlassung gehabt, ihr selbst in diese Richtung Angebote zu machen.

Springer: Aussagen beim Prozess

Auf die Frage, ob der Jahresabschluss Thema bei der Entlassung war, sagte Springer, dass er glaube, dass Stantejsky “nach meinem Rechtsempfinden” sogar verpflichtet gewesen war, auch nach der Entlassung an der Erstellung des Jahresabschlusses mitzuarbeiten. “Das wäre ohne Stantejsky unmöglich gewesen”, so Springer. Auch sei es “unverschämt”, dass Hartmann behaupte, er habe Springer bereits zu einem früheren Zeitpunkt “bekniet”, sich von Stantejsky zu trennen. Springer: “Wie hätte er dann wenige Monate später zustimmen können, sie zur stellvertretenden Direktorin zu machen?”

Die ebenfalls für heute geplante Einvernahme des derzeitigen kaufmännischen Geschäftsführers des Burgtheaters, Thomas Königstorfer, der im Gerichtssaal anwesend war, wurde um 18.00 Uhr, als die Tagsatzung geschlossen wurde, auf Februar vertragt, wenn auch der entlassene Direktor Matthias Hartmann einvernommen werden soll. Dieser sei laut Richter Helge Eckert am heutigen Mittwoch von der Korruptionsstaatsanwaltschaft einvernommen worden, Stantejskys dortiger Termin findet nächste Woche statt.

Prozess geht weiter

Bundestheater-Holding-Prokurist Othmar Stoss und Peter Stransky, der Leiter der Internen Revision, die heute ebenfalls geladen waren, werden am nächsten Prozess-Termin am 1. Dezember einvernommen. Ebenfalls geladen werden an diesem Tag die Zeugen Erich Skrobanek (ausgeschiedener Leiter des Facility-Managements) und Hans Peter Prusa (aktueller Leiter des Facility-Managements). Dieser Zeit- und Vernehmungsplan könnte sich jedoch noch ändern, war nach Ende der Verhandlung zu hören.

(apa/red)

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