Das berichtet die “Wiener Zeitung” mit Verweis auf den Verfassungsdienst des Justizministerium. Dieser habe nämlich gar keine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben, da sich der Entwurf bereits erübrigt habe.
“Eine Stellungnahme zum historischen Begutachtungsentwurf seitens des BMVRDJ (Justizministerium, Anm.) hat sich erübrigt, da vom BMDW (Wirtschaftsministerium, Anm.) bekanntgegeben wurde, dass dieser Entwurf maßgeblich überarbeitet wurde und weitere Arbeiten daran stattfinden”, so das Justizministerium nun zur “Wiener Zeitung”. Das Wirtschaftsministerium relativierte allerdings die Aussagen der Justiz. “Es wird definitiv nicht neu aufgesetzt”, so eine Sprecherin zur Zeitung. Man werde die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen nur einarbeiten und gegebenenfalls einen Abänderungsantrag verfassen. Das entspreche dem normalen Ablauf der Gesetzgebung.
Kritk an Vorgehensweise mit UVP-Prüfungen
Insbesondere wurde am derzeitigen Entwurf kritisiert, dass ein Großprojekt automatisch genehmigt ist, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung über ein Jahr dauert, weil zum Beispiel der Projektwerber schlechte Unterlagen vorgelegt hat. Das Gesetz soll mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft treten.
Kritik an der Vorgehensweise von der zuständigen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) kommt von der SPÖ. Klubchef Andreas Schieder hat es nach eigenen Angaben noch “nie erlebt”, dass der Verfassungsdienst derart umgangen wurde. “Demokratiepolitisch ist das ein No-Go”, sagte er der Zeitung. Laut Schieder prüft die SPÖ auch, ob man die vom Umwelt- und Landwirtschaftsministerium verschickte, aber nicht öffentliche Stellungnahme, zum geplanten Gesetz das Parlament über eine Anfrage erhalten könnte.
“Völliger Bruch mit den Usancen”
Der Politikwissenschafter und Parteienexperte Hubert Sickinger ist über die beiden prominenten Abwesenden im Begutachtungsverfahren überrascht. “Das ist ein völliger Bruch mit den Usancen. Das schreit ja danach, dass es hier einen politischen Maulkorb gab”, so Sickinger.
Im “Standard” übt auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer Kritik am geplanten Standortentwicklungsgesetz. “Die Wirtschaft ist kein Selbstzweck, sondern muss zum Wohle des Staates und seiner Bürger tätig sein. Das neue Standortentwicklungsgesetz tut das nicht und gefährdet nebenher noch den Rechtsstaat”, so der Experte. Weiters heißt es in seinem Kommentar: “Es geht schlicht um die Aushebelung des Rechtsstaates und um eine massive Verletzung des europäischen Rechts.”
Auch die Umweltschutzorganisation WWF lässt kein gutes Haar am Gesetzesentwurf. Sie spricht von einem “Freibrief für Betonierer” und fordert einmal mehr die Rücknahme des “völlig verpfuschten Entwurfs”. Weiters fordert der WWF die Veröffentlichung der bisher nur intern übermittelten Stellungnahme des Umweltministeriums an das Wirtschaftsressort.
(APA)
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