Nach Angaben von Schmid können Tierhalter, die große Bestände an Enten und Gänsen haben, bei der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag stellen und dadurch von der Stallpflicht befreit werden.
Monatliche Kontrollen
Die Aufhebung der Stallpflicht sei aber an Bedingungen geknüpft, sagt Schmid. Es werden monatliche Kontrollen durchgeführt. Außerdem werden Blutproben genommen, um eine mögliche Ansteckung frühzeitig zu erkennen, so der ORF.
Drei Betriebe mit mehr als 20 Vögeln
Schmid rechnet mit rund drei Betrieben in Vorarlberg, die mehr als 20 Wasservögel haben und um diese Ausnahmeregelung ansuchen werden.
Für Geflügel bleibt ebenfalls alles beim Alten. Sie müssen weiterhin im Stall bleiben.
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