Wäre es nach den Plänen vom Wiener Gesundheitsministerium gegangen, hätte die Stallpflicht ab sofort für die gesamte Fläche aller Bodenseeanrainergemeinden gegolten. Da hätten dann auch die Hühner in Bregenz-Fluh eingesperrt werden müssen, obwohl sich da noch nie ein Zugvogel hin verirrt hat, so der für Tierseuchen zuständige Dr. Norbert Greber vom Landesveterinäramt.
Naturschutzgebiet
Die Vorarlberger Verhandler haben erreicht, dass nun lediglich in den Risikogebieten Rheindelta, Bregenzerachmündung und Mehrerauer Seeufer die Stallpflicht wieder eingeführt wurde. Das ist etwas risikobezogener als im Herbst und somit eine vernünftige Lösung, so Greber zu den VN.
Nur eine Hand voll Geflügelhalter in Höchst sind betroffen. Auch die 200 Hennen von Edmund Humpeler vom Blahahof dürfen nun nicht mehr ins Freie. Ich habe die Tiere nach der Stallpflicht im Herbst bewusst nicht mehr ins Freie gelassen, da ich abwarten wollte, bis die Zugvögel zurückkommen, schildert der Geflügelhalter. Somit gibt es für ihn – und seine Hühner – vorerst keine Änderungen.
Seit Herbst 2005 wurden über 30 tote Vögel auf die gefährlichen Virenstämme hin getestet – alle Ergebnisse waren bisher negativ. Die nächsten Tage werden laut Gesundheitsministerium zeigen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Vorerst reicht es, stellte Maria Rauch-Kallat fest. Es sei derzeit nicht sinnvoll und notwendig, das gesamte Geflügel in Vorarlberg in die Ställe zu verbannen. Schließlich sei es für die Tiere auch eine Qual, eingesperrt zu sein und als Tierschutzministerin wolle sie das so lange wie möglich vermeiden.
Wer einen toten Wasservogel findet, sollte das Tier nicht selbst bergen, sondern bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft melden.
Geflügelpest-Risikoverordnung vom 15. Februar 2006
Geltungsbereich ab sofort in Vorarlberg im Rheindelta, dem Bereich der Bregenzerachmündung und dem Mehrerauer Seeufer.
- Stallpflicht verordnet: Vom Tierhalter/von der Tierhalterin sind als Haustiere gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltunsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
- Veranstaltungen sind untersagt: Die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen gemäß § 2 der Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung und Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel durch Bescheid untersagen oder nur unter bestimmten Auflagen und Bedingungen zulassen.
- Test für tote Vögel: Der zuständige Amtstierarzt hat aufgefundenes totes Wassergeflügel jedenfalls an das nationale Referenzlabor für Geflügelpest einzusenden.
- Jagdverbot: Jede Jagd auf Wildvögel ist verboten.
- Im Jahr 2006 wurden in Vorarlberg bislang neun Tierkadaver getestet. 3 Tests verliefen negativ, sechs sind offen. Die getesteten Vogelarten: Stockente, Blesshuhn, Schwan, Graureiher – auch ein Waldkauz ist dabei.
- 2005 wurden 24 Tierkadaver getestet, 30 Blut- und 20 Kotproben. Alle Tests verliefen negativ.
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