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Stalker belästigte 46 Frauen am Telefon: Sechs Monate Haft

Gerade erst einschlägig verurteilt, hat ein 45-jähriger Wiederholungstäter aus Salzburg im Vorjahr 46 Frauen am Telefon sexuell belästigt. Der fünfmal vorbestrafte Stalker stand am Dienstag erneut wegen "beharrlicher Verfolgung" vor einem Salzburger Strafrichter. Der reumütig geständige Beschäftigungslose wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten unbedingt nicht rechtskräftig verurteilt.
“Ich weiß auch nicht, warum ich das gemacht habe. Ich finde keine Freundin. Das Ganze tut mir wahnsinnig leid”, sagte der Angeklagte mit Tränen in den Augen zu Einzelrichter Günther Nocker. Die bei der jüngsten Verurteilung im März 2009 vom Gericht angewiesene, einmal wöchentliche Psychotherapie sei einfach zu wenig gewesen, meinte der korpulente 45-Jährige, der von 600 Euro Notstands- beziehungsweise Sozialhilfe lebt und noch bei seiner Mutter wohnt.

Über Babymoden-Inserate im Kleinanzeigenteil von Zeitungen hatte der Salzburger die Nummern seiner Opfer ausgeforscht. Einige Frauen rief er bis zu 18 Mal am Tag an. Er gab sich als “Stefan Fuchs, Mitte 30” aus und terrorisierte sie meist in der Nacht mit obszönen Sprüchen. Die von den verzweifelten Frauen alarmierte Polizei konnte schließlich die Telefonnummer des ehemaligen Lastwagenfahrers ausfindig machen.

Im vergangenen März wurde der Mann am Salzburger Landesgericht bereits zu sieben Monate teilbedingt, zwei Monate davon unbedingt, verurteilt. Er fand die Telefonnummern von 14 jungen Müttern ebenfalls in Zeitungsinseraten und versetzte sie bis zu 20 Mal am Tag in Angst und Schrecken. “Schon während der laufenden Ermittlungen haben Sie wieder Frauen angerufen. Stellen Sie sich einmal vor, was in den Frauen da vorgeht”, gab der Richter zu bedenken.

Die erneuten zahlreichen Anrufe sind für Verteidiger Michael Hofer “zwar ein Schock gewesen, es war aber ein Hilfeschrei von einem Menschen, der vom Schicksal benachteiligt ist”. Da die einwöchige Therapie bisher nichts geholfen habe, halte er eine “engmaschigere” Psychotherapie für sinnvoller, was aber für seinen Mandanten ein finanzielles Problem sei. “Mit einer Haftstrafe allein ist es nicht getan.”

Allerdings ist die gerichtliche Weisung über die einwöchige Therapie von der letzten Verurteilung noch aufrecht. Der Angeklagte, der von einigen Fakten freigesprochen wurde, nahm das Urteil an. Staatsanwältin Sandra Lemmermayer gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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