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Stadtvertretung

Die Stadtvertreter tagten im Pfarrheim St. Karl.
Die Stadtvertreter tagten im Pfarrheim St. Karl. ©Stadt Hohenems
 Am Dienstag, dem 4. Februar 2020, fand die 39. öffentliche Sitzung der Stadtvertretung im Pfarrheim St. Karl statt. 

Auf die Begrüßung und die Mitteilungen des Bürgermeisters folgte mit Tagesordnungspunkt vier das Thema „Gemeindeabgaben und -tarife, Bestattungsgebühren“. Einstimmig wurde beschlossen, eine Vereinbarung über die Aushebung und Schließung von Erdgräbern und Erdurnengräbern mit der Nuck Bestattungs GmbH aus Wolfurt abzuschließen. Ebenso einstimmig folgte der Beschluss einer Verordnung über eine Änderung der Friedhofsverordnung.

Landbus Unterland

Einstimmig beschlossen die Stadtvertreter, den im Voranschlag des Gemeindeverbandes ÖPNV Unteres Rheintal für die Stadt Hohenems ausgewiesenen, voraussichtlichen Aufwand in der Höhe von 1.096.638 Euro nach Anforderung quartalsmäßig auszubezahlen. Nach Abzug der Landesförderung ergibt sich daraus ein Gesamtaufwand von rund 650.000 Euro.

Tourismus und Stadtmarketing Hohenems GmbH

Mehrheitlich mit 31:5 Stimmen folgte der Beschluss einer Gesellschaftereinlage durch die Stadt Hohenems an die Tourismus und Stadtmarketing Hohenems GmbH für 2020 in der Höhe von 620.600 Euro.

Grundsatzentscheidung Steinbruch

Wiederum einstimmig sprachen sich die Stadtvertreter gegen eine Erweiterung des bestehenden Steinbruchs „Hohenems Unterklien“ der Rhomberg Steinbruch GmbH und Co OG aus und beauftragten den Bürgermeister, in enger Abstimmung mit der Bürgerinitiative Unterklien, im Rahmen allfälliger Verfahren die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Parteistellung der Stadt Hohenems entsprechend wahrzunehmen.

Verordnung Mindestmaß bauliche Nutzung

Ebenso einstimmig folgten Beschlüsse über je einen Entwurf über eine Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung gemäß § 31 Raumplanungsgesetz:
• für die Liegenschaft Gst.-Nr. 594/3 und 614/2, KG Hohenems
• für die Liegenschaft Gst.-Nr. 853/6, KG Hohenems.
gem. Entwurf und Veröffentlichung gem. § 29 Raumplanungsgesetz.

Betriebsgebiet Süd

Einstimmig hat die Stadtvertretung eine Bausperre für mehrere Flächen im Bereich Betriebsgebiet Süd – nach § 25 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F., zur Änderung des Flächenwidmungsplans und Erarbeitung eines Bebauungsplans – erlassen.
Darüber hinaus gab es einen einstimmigen Beschluss über den Entwurf des „Bebauungsplans BB-Süd“ samt entsprechender Planbeilage (Plan Nr. h031.3-1/2020 vom 14.1.2020) sowie die Auflage gemäß § 29 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 6/2004 i.d.g.F.

Teiländerung Flächenwidmungsplan

Einstimmig folgten mehrere Beschlüsse über je einen Entwurf zur Teilabänderung des Flächenwidmungsplans:
• für mehrere Liegenschaften im Bereich „BB-Süd“, gemäß der zeichnerischen Darstellung im Plan-ZI h031.2-2/2020 vom 10.1.2020,
• für mehrere Liegenschaften im Bereich „BB-Nord“, gemäß der zeichnerischen Darstellung im Plan-ZI h.031.2-1/2020 vom 10.1.2020,
• für das Grundstück mit Nr. 6390 (Bienenzucht), gemäß der zeichnerischen Darstellung im Plan-ZI h.031.2-4/2019 vom 14.1.2020,
und Veröffentlichung gemäß § 23 iVm § 21 Raumplanungsgesetz.

Erholungszentrum Rheinauen

Abschließend beschlossen die Stadtvertreter – ebenfalls einstimmig – die Änderung des Gesellschaftervertrages der „Erholungszentrum Rheinauen“ Badeerrichtungs- und BetriebsgmbH gemäß Entwurf des Protokolls der ao Generalversammlung.

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