Das Vorarlberger Gemeindebedienstetengesetz sah ab 2011 vor, von allen Beamten einen Ruhebezugssicherungsbeitrag in Höhe von 3,3 Prozent einzuheben. Das veranlasste die Stadt Bludenz bei den aktiven Beamten, vergaß aber auf die 34 pensionierten Beamten bzw. deren Hinterbliebenen.
2016 wurde der Fehler entdeckt, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen war eine Nachverrechnung aber nur noch für 2016 möglich, womit ein Schaden von 250.000 Euro resultierte.
Rechtsanwalt eingeschalten
Der städtische Prüfungsausschuss und die Stadtvertretung haben sich laut Aussendung am Donnerstagabend in nicht vertraulichen Sitzungen mit der Causa beschäftigt, Ursachen und Konsequenzen seien erörtert worden. Zwar liege keine strafrechtliche Handlung vor, zivilrechtliche Ansprüche seien aber möglich. Deshalb beschloss die Stadtvertretung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, diese Ansprüche geltend zu machen.
(APA)
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