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Stabilitätspakt schafft Spielraum

Der Stabilitätspakt, auf welchen sich Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen geeinigt haben, tritt nach rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

“Erst eine ordentliche Haushaltsgebarung versetzt uns in die Lage, auch in schwierigen Zeiten wirtschaftliche Impulse setzen zu können. Mit dem Stabilitätspakt unterstützen Bund, Land und Gemeinden dieses gemeinsame Ziel”, betont Landeshauptmann Herbert Sausgruber. Der Bund verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung, seine Budgetpolitik so zu gestalten, dass das Defizit im Bundeshaushalt für das Jahr 2005 maximal 2,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), für das Jahr 2006 maximal 2,1 Prozent des BIP, für das Jahr 2007 maximal 1,4 Prozent des BIP und für das Jahr 2008 maximal 0,75 Prozent des BIP beträgt.

Der Beitrag der Länder wird in Form eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses von mindestens 0,6 Prozent des BIP für die Jahre 2005 und 2006, für das Jahr 2007 von mindestens 0,7 Prozent des BIP und von mindestens 0,75 Prozent des BIP für das Jahr 2008 geleistet. Auch die Gemeinden tragen durch ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zum Stabilitätspakt bei.

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